Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B146

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 19.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des zweiten Quartals 1881 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) die Schenkung des Geheimen Oberforstraths i. P. von Stockhausen in Darmstadt an das Mathilden-Landkrankenhaus daselbst, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      2) die Schenkung der Sparkasse zu Zwingenberg an die vorgenannte Anstalt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      3) die Schenkung des Georg Bogerts in Bingen an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      4) die Schenkung des Maurermeisters Joseph Arnold in Bingen an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      5) die Schenkung eines Ungenannten an die vorgenannte Kirche zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes für die Verstorbenen der Familie von Reider in Bingen, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      6) die Schenkung der Wittwe Katharina Nack zu Heppenheim a. d. B. an die katholische Kirche daselbst zu Gunsten des Kirchenbaufonds, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      7) das Vermächtniß der Georg Reiber Eheleute in Gießen an den Krankenunterstützungs- und Sterbekasseverein daselbst, im Betrage von 685 Mark 5.svg 72 Pfennig 5.svg;
      8) die Schenkung der Gustav Hauber Eheleute zu Schwäbisch-Gemünd an die Stadt Wimpfen zu Gunsten bedürftiger Wimpfener Bürgersöhne, welche die höhere Bürgerschule daselbst besuchen, bestehend in einem Acker im Werthe von 800 Mark 5.svg;
      9) die Schenkungen zweier ungenannter Mitglieder der evangelischen Gemeinde zu Bingen an den dasigen evangelischen Kirchenfonds zur Herstellung des evangelischen Pfarrhauses, im Betrage von 900 Mark 5.svg und beziehungsweise von 300 Mark 5.svg;
      10) das Vermächtniß des Heinrich Hörr I. zu Hammelbach an die evangelische Kirche daselbst, im Betrage von 857 Mark 5.svg;
      11) die Schenkung der evangelischen Kirche zu Hopfmannsfeld an die evangelische Kirche zu Herbstein, bestehend in einer Glocke im Werthe von 678 Mark 5.svg;
      12) das Vermächtniß der Johannes Steinhäußer Eheleute zu Butzbach zu Gunsten der evangelischen Kirche zu Friedberg, im Betrage von 342 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg;
      13) die Schenkung der Barbara Meyer von Bonsweiher zu Gunsten der dasigen Ortsarmen an die evangelische Kirche zu Rimbach, im Betrage von 1700 Mark 5.svg;
      14) das Vermächtniß des Philipp Grein IV. zu Bauschheim an die evangelische Kirche daselbst zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      15) die Schenkung des katholischen Decans Reis in Nieder-Olm an die katholische Kirche zu Friedberg zu Gunsten des Baues einer katholischen Kirche daselbst, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      16) die Schenkung des katholischen Pfarrers Weber zu Gernsheim an die katholische Kirche zu Friedberg zu Gunsten des Baues einer katholischen Kirche daselbst, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;