Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B190
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Beilage Nr. 25.
Bekanntmachung,
den elften Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Die | Einnahme | beträgt | 15 690 | 30 | |||
" | Ausgabe | " | 7 424 | " | 27 | " | |
Verglichen bleibt Rest |
8 266 | 03 |
welcher in baarem Vorrath besteht, wovon 6830 18 bei der Rentenanstalt zu Darmstadt deponirt sind.
den elften Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.
Nachdem die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 22. April 1875 Abänderung des § 5 der Statuten beschlossen und der deßfallsige elfte Nachtrag zu den Statuten die Allerhöchste Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhalten hat, so wird dieser Nachtrag hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, den 20. November 1883.
Schleiermacher.
Moyat.