Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B191
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Beilage Nr. 25.
Elfter Nachtrag
zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Zusatz zu § 5.
Erhebung in den Grafenstand.
Abwesenheitserklärungen.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Zusatz zu § 5.
Das Actienkapital der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft ist in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 27. October 1883 um sieben Millionen zweihunderttausend Mark, somit auf den Betrag von Einhundertsechs Millionen zweihunderttausend Mark, erhöht worden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 28. November den Sohn Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Heinrich, Carl Ludwig Georg Wilhelm Elimar Freiherrn zu Nidda, in den Grafenstand zu erheben und zu befehlen, daß derselbe sich in Zukunft Graf zu Nidda nennen soll.
1) | Durch Urtheil der zweiten Civilkammer Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen vom 20. October 1883 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit von Franz Jakob Gunst, geboren zu Bingen am 1. December 1797, von Konrad Gunst, geboren daselbst am 14. October 1804, und von Ludwig Gunst, geboren daselbst am 5. December 1807, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden; |
2) | durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 27. October 1883 sind Sigismund Süßkind, geboren am 7. September 1829 zu Alzey, und Sara Süßkind, geboren am 14. November 1830 daselbst, Kinder der zu Alzey wohnhaft gewesenen und verlebten Eheleute Samuel Süßkind und Karoline geborene Dreyfuß, definitiv für abwesend erklärt; |
3) | durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 17.November 1883 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Jakob Dörrschuck aus Lörzweiler, Sohn der daselbst wohnhaft gewesenen und verstorbenen Ehe- und Ackersleute Sebastian Dörrschuck und Anna Maria geb. Sohn, die im Art. 116 des Civilgesetzbuchs vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 12. September dem Ministerial-Secretär erster Classe bei dem Ministerium der Finanzen Finanzrath Otto Hörr, dem Forstmeister des Forstes Wald-Michelbach Alexander Neidhardt zu Fürth, dem Oberförster der Oberförsterei Trebur Karl Klipstein zu Groß-Gerau, dem Oberförster der Oberförsterei Nieder-Ramstadt Philipp Löwer, dem Obersteuerinspector bei dem Hauptsteueramt Mainz Steuerrath Karl Ruckelshausen, dem Kreisbaumeister Baurath Friedrich Lindt zu Offenbach, dem Ober-Betriebsinspector bei der Main-Neckar-Bahn Baurath Heinrich Geßner, dem Maschinen-Ingenieur bei der Main-Neckar-Bahn Baurath Ferdinand Becker, dem Ober-Ingenieur bei der Hessischen Ludwigsbahn Peter Hochgesand zu Mainz und dem Buchhalter bei der Hauptstaatskasse und Rechner der Chaussee- und Flußbaukasse Rechnungsrath Carl Hahn das Ritterkreuz I. Classe, - dem Hauptsteueramts-Rendanten bei dem Hauptsteueramte Mainz Friedrich Netz, dem Hauptsteueramts-Rendanten bei dem Hauptsteueramte Worms Ernst Hensing und dem Ministerial-Kanzleiinspector bei dem Ministerium der Finanzen Wilhelm Damm das Ritterkreuz II. Classe, - dem Kreisbauaufseher Johannes Dingeldein zu Offenbach das silberne Kreuz, - des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - |