Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B004
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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42) die Schenkung des Hüttenbesitzers Hugo Buderus zu Hirzenhain an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in einem Ofen im Werthe von 260
In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 8. Januar 1884.
v. Starck.
den Ausschlag der zur Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahr 1884/85 erforderlichen Steuern betreffend.
In Ausführung eines zu dem Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des evangelischen Centralkirchenfonds für die Periode vom 1. April 1880 bis zum 1. April 1885 von dem evangelischen Kirchenregiment mit Zustimmung der Landessynode gefaßten und von dem unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschlusses soll zur Bestreitung des Bedürfnisses der Gesammtheit der evangelischen Kirche des Großherzogthums im Etatsjahre 1884/85 nach den Bestimmungen des Art. 5 des Gesetzes vom 23. April 1875, das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betreffend, auf das Communalsteuerkapital der Angehörigen der evangelischen Kirche ein Beitrag von drei Pfennig auf den Gulden Steuerkapital ausgeschlagen und mit den Communalsteuern der politischen Gemeinden durch die Gemeindeeinnehmer erhoben werden.
Es wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
Darmstadt, den 9. Januar 1884.
v. Starck.
die Freiherrlich von Weyhers’sche Eleonoren-Stiftung betreffend.
Aus der Freiherrlich von Weyhers’schen Eleonorenstiftung sind zwei Pensionen zu vergeben. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Januar 1848 (Regierungsblatt Nr. 3) um eine dieser Pensionen nachsuchen wollen und nicht bereits früher um eine solche eingekommen sind, hiermit aufgefordert, längstens bis zum 12. Februar d. J. ihre Gesuche, unter Anschluß des Geburtsscheins, bei der unterzeichneten General-Adjutantur einzureichen.
Darmstadt, den 2. Januar 1884.
v. Westerweller.