Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B024

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 3.



Bekanntmachung,
die Aufbringung des Gehalts des Rabbinen zu Alzey betreffend.

      Zum Gehalte des Großherzogl. Rabbinen zu Alzey einschließlich 4% Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1884 = 327 Mark 5.svg beizutragen, und sind hiernach auf einen Gulden Normal-Steuer-Kapital = 1,337 Pfennig.svg auszuschlagen.
       Alzey, den I8. Februar 1884.

Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.



Namensveränderung.

      Am 10. Februar wurde dem Philipp Christian Karl Schwinn zu Frankfurt a. M. gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennammen "Schäfer" führe.

Concurrenzeröffnungen.
Erledigt sind:
1) Die evangelische Pfarrstelle zu Güttersbach, im Decanat Erbach. Dotationsmäßiger Gehalt 1471 Mark 5.svg. Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau zu. Derselbe ist dem Classifikationsgesetze nicht beigetreten.
2) Die evangelische Pfarrstelle zu Nieder-Weisel, im Decanat Friedberg. Dotationsmäßiger Gehalt 1711 Mark 5.svg.
3) Die evangelische Pfarrstelle zu Wald-Michelbach, im Decanat Erbach. Dotationsmäßiger Gehalt 2564 Mark 5.svg.
4) An der Volksschule zu Darmstadt fünf Lehrerstellen mit einem Anfangsgehalte von je 1350 Mark 5.svg , welcher nach der Zahl der Dienstjahre des betreffenden Lehrers, von denen ein Theil angerechnet werden soll, bis zum Durchschnittsgehalte von 1750 Mark 5.svg steigen kann.
5) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Ramstadt im Kreise Darmstadt, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1500 Mark 5.svg .
6) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nordheim, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
7) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle zu Ockstadt, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg .
8) Eine, die zweite, mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Steinfurth, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg .
9) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelhain, im Kreise Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg .
10) Eine, die dritte, mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Höchst, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 950 Mark 5.svg . Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
11) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ulrichstein, im Kreise Schotten, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
12) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Siefersheim, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg . Mit dieser Stelle ist Organistendienst verbunden.