Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B024
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Beilage Nr. 3.
Bekanntmachung,
die Aufbringung des Gehalts des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
Namensveränderung.
Concurrenzeröffnungen.
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die Aufbringung des Gehalts des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Zum Gehalte des Großherzogl. Rabbinen zu Alzey einschließlich 4% Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1884 = 327 beizutragen, und sind hiernach auf einen Gulden Normal-Steuer-Kapital = 1,337 auszuschlagen.
Alzey, den I8. Februar 1884.
Wolf.
Am 10. Februar wurde dem Philipp Christian Karl Schwinn zu Frankfurt a. M. gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennammen "Schäfer" führe.