Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B051

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 7.


      23) das Vermächtniß des Rentners Johann Blösinger zu Bessungen an das barmherzige Schwesternhaus zu Darmstadt, im Betrage von 500 Mark 5.svg ;
      24) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Klein-Steinheim zur Stiftung eines Engelamtes, im Betrage von 200 Mark 5.svg ;
      25) die Schenkung einer Ungenannten an den Emeritenfond zur Unterstützung pensionirter Priester der Diöcese Mainz, im Betrage von 2000 Mark 5.svg ;
      26) die Schenkung einer Ungenannten an das bischöfliche Seminar zu Mainz zur Unterstützung von katholische Theologie Studirenden, im Betrage von 2000 Mark 5.svg ;
      27) die Schenkung des Lord Acton zu London an die Genossenschaft der Schul- und Krankenschwestern zu Finthen, zu Gunsten der von dieser Genossenschaft geleiteten Kleinkinderschule zu Herrnsheim, im Betrage von 14,228 Mark 5.svg 57 Pfennig.svg ;
      28) die Schenkung des Johannes Jeckel zu Gernsheim an die katholische Kirche daselbst, zur Stiftung einer heiligen Messe, im Betrage von 171 Mark 5.svg 50 Pfennig.svg ;
      29) die Schenkung des Ferdinand Glitsch zu Herrnhut an die evangelische Kirche zu Landenhausen, zur Herstellung und Verschönerung des Kirchengebäudes, im Betrage von 1000 Mark 5.svg ;
      30) die Schenkung des Rechtsanwalts Dr. Koch und dessen Ehefrau zu Darmstadt an die evangelische Kirche zu Schlitz, zur Beschaffung eines neuen Kirchenfensters, im Betrage von 220 Mark 5.svg ;
      31) die Schenkung des Freiherrn von Günderrode zu Lehrbach an die evangelische Kirche daselbst, im Betrage von 1000 Mark 5.svg
      In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 4. April 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Bekanntmachung,
die Vergrößerung des Freiherrlich von Günderrode`schen Familienfideicommisses zu Höchst a. d. N. betreffend.

      Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858 die Familienfideicommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Karl Freiherrn von Günderrode zu Frankfurt a. M. und des Hector Freiherrn von Closen auf Schloß Gern im Königreich Bayern, als Besitzer des Freiherrlich von Günderrode`schen Familienfideicommisses, die Vergrößerung dieses Familienfideicommisses aus Grundstücken in den Gemarkungen Höchst a. d. Nidder, Rommelhausen, Oberau, Hainchen und Eckartshäuser-Unterwald nach Maßgabe der vorgelegten Vereinbarung landesherrlich zu bestätigen geruht haben und die Fideicommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist.
      Darmstadt, am 4. April 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Dr. Linß.