Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B145

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 19.

Darmstadt, den 4. August


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Prüfungs-Commission für das Justiz- und Verwaltungsfach betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend. - 6) Bekanntmachung, die von den stimmberechtigten adeligen Grundbesitzern vorzunehmende Wahl zweier Mitglieder der ersten Kammer der Stände betreffend. - 7) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1884/85 betreffend. - 8) Bekanntmachung, die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Friedberg, im Kreise Friedberg, für 1884/85 betreffend. - 9) Ordensverleihungen. - 10) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 11) Namensveränderung. - 12) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 13) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 14) Dienstnachrichten. - 15) Ruhestandsversetzungen. - 16) Concurrenzeröffnungen.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Salome Giel, Tochter des Schlossermeisters Franz Giel, zu Seligenstadt hat sich bei einem am 2. Juni l. J. in der Pförtnerwohnung der Stärkemehl-Fabrik daselbst ausgebrochenen Brande durch die muthvolle und entschlossene Rettung von drei kleinen Kindern aus einer von dem Feuer bedrohten, dicht mit Rauch erfüllten Kammer ausgezeichnet.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 9. Juli 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Fuhr.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Müller Christian Schlabach zu Homberg a. d. O. in Anerkennung der von demselben am 4. Mai l. J. mit Muth und eigner Lebensgefahr vollbrachten Rettung der 8 Jahre alten Gertrude Müller von da vom Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 18. Juli 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Fuhr.