Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B146

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 19.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des zweiten Quartals 1884 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) die Schenkung der Anna Maria Trunk Wittwe zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst, theils zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, theils zu Gunsten der Armen, im Betrage von 250 Mark 5.svg;

      2) die Schenkung der Erben des Rentners Joseph Beltz zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Quintin daselbst zur Stiftung eines Seelenamtes im Betrage von 1200 ;

      3) die Schenkung der Katharina Metz zu Gau-Algesheim an die katholische Kirche daselbst, theils zur Stiftung eines jährlichen Engelamtes und einer heiligen Messe, theils zu Gunsten der Armen im Betrage von 260 Mark 5.svg;
      4) die Schenkung der Eheleute Philipp Breunig zu Pfeddersheim an die katholische Kirche daselbst, bestehend in 14 in Oel gemalten Stationsbildern des Kreuzganges im Werthe von 800 Mark 5.svg;
      5) das Vermächtniß des H. J. Kullmann zu Frankfurt a. M. an die israelitische Religionsgemeinde zu Bingen zu wohlthätigen Zwecken im Betrage von 700 Mark 5.svg;
      6) das Vermächtniß des Privatmanns Isaac Geiß zu Mainz an die israelitische Religionsgesellschaft daselbst zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, sowie zur jährlichen Bekleidung zweier israelitischer Kinder im Betrage von 1800 Mark 5.svg;
      7) die Schenkung einer Ungenannten aus Frankfurt a. M. an die St. Josephs-Knaben-Anstalt zu Klein-Zimmern und das St. Marien-Waisenhaus zu Neustadt im Betrage von je 4000 Mark 5.svg;
      8) die Schenkung des Comités für die Feier des 400jährigen Geburtstags Dr. Martin Luthers zu Mainz an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      9) die Schenkungen an die gemeinschaftliche evangelische Kirche zu Groß-Umstadt:
            a. der Georg Adam May`s Erben zu Groß-Umstadt, bestehend in einem Chorfenster mit Christusbild, im Werthe von 700 Mark 5.svg,
            b. des Eduard Gustav May zu Frankfurt a. M., bestehend in silbernen Abendmahlsgefäßen, im Werthe von 800 Mark 5.svg,
            c. des Großherzoglichen Kreisraths Hallwachs zu Dieburg, bestehend in einer Altar- und Kanzelbekleidung, im Werthe von 408 Mark 5.svg und
            d. des Architekten Klingelhöffer zu Darmstadt, bestehend in 4 Evangelistenbildern, im Werthe von 200 Mark 5.svg;
      10) das Vermächtniß der Adam Ruckelshausen Wittwe zu Pfungstadt an die evangelische Kirche daselbst zu Gunsten der Armen, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      11) die Schenkung der Wittwe des Lehrers Kempf zu Klein-Auheim an die katholische Kirche daselbst, im Betrage von 500 Mark 5.svg, mit der Bestimmung, daß ein Theil der Zinsen zur Bestreitung der Kosten der Musik am Frohnleichnamsfeste und am Tage des großen Gebets verwendet wird;
      12) die Schenkung der Sparkasse Offenbach an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 175 Mark 5.svg;
      13) das Vermächtniß der Wittwe des Rentners Moses Löb Sondheimer Dreidchen geb. Idstein zu Mannheim an die israelitische Religionsgemeinde zu Babenhausen, im Kreise Dieburg, zu wohlthätigen Zwecken, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      14) das Vermächtniß des Bankbeamten Georg Andreas dahier an die Gemeinde Schönberg zu Gunsten der Ortsarmen daselbst, im Werthe von 250 Mark 5.svg;