Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B149

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 19.



des XXV. Landtags beginnende Wahlperiode die Neuwahl von zwei Abgeordneten des im Großherzogthum genügend mit Grundeigenthum angesessenen Adels zur ersten Kammer stattzufinden.
      Auf Veranlassung des unterzeichneten nach Artikel 17 des angeführten Gesetzes zur Leitung dieser Wahl ernannten Regierungs-Commissärs sind die nachstehend verzeichneten Stimmberechtigten beziehungsweise Wählbaren ermittelt worden:

1) Herr Wilhelm Hermann Carl Freiherr von Erlanger zu Nieder-Ingelheim;
2) Herr Philipp Hugo Freiherr von Fechenbach zu Dieburg;
3) Herr Adolph Freiherr von Gemmingen-Hornberg, Kammerherr zu Fränkisch-Crumbach;
4) Herr Adolph von Harnier zu Echzell;
5) Herr Ludwig Freiherr von Leonhardi, Oberkammerherr zu Bessungen;
6) Herr August Freiherr Löw von und zu Steinfurth, Kammerherr zu Bessungen;
7) Herr Gustav Freiherr Löw von und zu Steinfurth, Kammerherr zu Friedberg;
8) Herr Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Kammerherr zu Friedelhausen;
9) Herr Adolph Freiherr von Nordeck zur Rabenau zu Friedelhausen;
10) Herr Ferdinand Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Oberstallmeister zu Darmstadt;
11) Herr Karl Freiherr von Nordeck zur Rabenau zu Londorf;
12) Herr Albrecht Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Lieutenant zu Cassel;
13) Herr August Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Stockhausen;
14) Herr Georg Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Altenburg;
15) Herr Giesebert Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Erbmarschall und Oberst à la suite zu Lauterbach;
16) Herr Ludwig Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu Schloß Eisenbach;
17) Herr Maximilian Freiherr Ueberbruck von Rodenstein, Geheimerath zu Bensheim;
18) Herr Carl Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Kammerherr zu Nieder-Ofleiden;
19) Herr Carl Freiherr Schenk zu Schweinsberg-Wäldershausen, Kammerherr zu Darmstadt;
20) Herr Philipp Freiherr Wambolt von Umstadt zu Birkenau;
21) Herr Wilhelm Hugo Freiherr von Wetzel zu Ober-Mörlen;
22) Herr Ludwig Willich, genannt von Pöllnitz, Oberst a. D. zu Darmstadt;
23) Herr Ludwig Willich, genannt von Pöllnitz, Kammerherr zu Darmstadt.

      Vorstehendes Verzeichniß wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Reklamationen bis zum 18. August d. J. bei dem Unterzeichneten vorzubringen sind.
      Wenn insbesondere adelige Grundbesitzer, welche in dieses Verzeichniß nicht eingetragen sind, ihre Stimmberechtigung und Wählbarkeit glauben begründen zu können, so müssen die desfallsigen Ansprüche, unter Vorlegung der nöthigen Urkunden, wodurch namentlich die Versteuerung eines Normalgrundsteuerkapitals von mindestens 1200 fl. nachzuweisen ist, innerhalb der oben bemerkten Frist bei dem unterzeichneten Commissär geltend gemacht werden.
      Darmstadt, den 1. August 1884.

von Werner,
Großherzoglicher Ministerialrath.



Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1884/85 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1884/85, namentlich zur Bezahlung des Gehalts des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung