Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B169

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 22.

Darmstadt, den 27. August


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die durch eine im Kriege 1870/71 erlittene innere Dienstbeschädigung invalide gewordenen, aus dem activen Militärdienste ausgeschiedenen Unterofficiere und Mannschaften, denen ein Recht zur Geltendmachung eines Versorgungs-Anspruchs nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Seite steht, betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Prüfungscommission für das Justiz- und Verwaltungsfach betreffend. - 4) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen pro 1884/85 betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Errichtung einer Ortseinnehmerei zu Lorsch betreffend. - 6) Bekanntmachung, Brandschäden in der Gemeinde Heldenbergen betreffend. - 7) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach betreffend. - 8) Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1884/85. - 9) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Altheim für 1881/84 betreffend. - 10) Ordensverleihung. - 11) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 12) Abwesenheitserklärung. - 13) Namensveränderung. - 14) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 15) Dienstnachrichten. - 16) Ruhestandsversetzungen. - 17) Concurrenzeröffnungen. - 18) Sterbefälle. - 19) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Heinrich Schmelzer zu Gernsheim in Anerkennung der von ihm in der Nacht vom 13.-14. Januar l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des Adam Gensert II. von Urberach vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 2. August 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Fuhr.