Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/090
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Nr. 10.
§ 22.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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Die Verordnung und die dazu gehörige Instruction vom 6. November 1823, desgleichen die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Mai 1824., die Visitation der Kassebeamten betreffend, sind aufgehoben.
Darmstadt, den 6. Mai 1885.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. |
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. | |
Dr. Breidert.
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