Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/090

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[089]
Nächste Seite>>>
[091]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 10.



§ 22.

      Die Verordnung und die dazu gehörige Instruction vom 6. November 1823, desgleichen die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. Mai 1824., die Visitation der Kassebeamten betreffend, sind aufgehoben.

Darmstadt, den 6. Mai 1885.

Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Großherzogliches Ministerium
des Innern und der Justiz.
Großherzogliches Ministerium
der Finanzen.
Finger.
Weber.
Dr. Breidert.