Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/102
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Nr. 13.
Bekanntmachung,
die Aufhebung der Entrichtung der Uebergangsabgabe für Branntwein von spiritushaltigen Lacken, Polituren, Firnissen, Glasuren oder ähnlichen Fabrikaten betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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die Aufhebung der Entrichtung der Uebergangsabgabe für Branntwein von spiritushaltigen Lacken, Polituren, Firnissen, Glasuren oder ähnlichen Fabrikaten betreffend.
Nachdem zwischen den Regierungen der Branntweinsteuer-Gemeinschaft und den Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden Vereinbarung dahin getroffen worden ist, daß die Erhebung der Uebergangsabgabe für Branntwein von Lacken, Polituren, Firnissen, Glasuren oder ähnlichen Fabrikaten aus Harzen und Spiritus, sowohl im Bereiche der Branntweinsteuer-Gemeinschaft, als in Bayern, Württemberg und Baden gleichmäßig vom 1. Juni l. J. ab eingestellt werden soll, so wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 9. Mai 1885.
Weber.
Ewald.