Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/105
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 15.
Darmstadt, den 22. Mai 1885
Bekanntmachung,
den zwischen Hessen und Preußen wegen Regulirung der Rheinstrecke zwischen Mainz und Bingen abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Vom 16. Mai 1885.
Aus Allerhöchstem Austrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 15.
Darmstadt, den 22. Mai 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den zwischen Hessen und Preußen wegen Regulirung der Rheinstrecke zwischen Mainz und Bingen abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. - 2) Bekanntmachung, die neue territoriale Eintheilung der Bau-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. |
den zwischen Hessen und Preußen wegen Regulirung der Rheinstrecke zwischen Mainz und Bingen abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Vom 16. Mai 1885.
Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 30. Januar 1884. zu Berlin abgeschlossene Staats-Vertrag wegen Regulirung der Rheinstrecke zwischen Mainz und Bingen wird, nachdem die vorbehaltene Zustimmung der Stände des Großherzogthums zu demselben eingeholt und der Austausch der Ratifications-Urkunden am 6. l. M. zu Berlin bewirkt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 16. Mai 1885.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Breidert. |