Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B004
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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die Freiherrlich von Weyhers`sche Eleonoren-Stiftung betreffend.
Aus der Freiherrlich von Weyhers`schen Eleonoren-Stiftung ist eine Pension zu vergeben. Es werden daher alle diejenigen, welche auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Januar 1848
(Regierungsblatt Nr. 3) um diese Pension nachsuchen wollen und nicht bereits früher um eine solche eingekommmen sind, hiermit aufgefordert, längstens bis zum 12. Februar dieses Jahres ihre Gesuche unter Anschluß des Geburtsscheins bei der unterzeichneten General-Adjutantur einzureichen.
{{Sperrschrift |Darmstadt, 2. Januar 1885.
v. Westerweller.
die Umlagen der Gemeinde Ober-Finkenbach für 1884185 betreffend.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 6. Ziel der in der Bekanntmachung vom 28. April l. J., Regierungsblatt Beilage Nr. 12, aufgeführten allgemeinen Umlagen der Gemeinde Ober-Finkenbach pro 1884/85 niedergeschlagen worden ist.
Erbach, den 13. Dezember 1884.
Jost.
die Vergütung der Brandschäden in Affolterbach, Hammelbach, Mörlenbach und Steinbach betreffend.
Aus Veranlassung der häufigen, in neuerer Zeit in Affolterbach, Hammelbach, Mörlenbach und Steinbach zum Ausbruch gekommenen Brände und in Berücksichtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß in diesen Orten entweder vorsätzliche Brandstiftungen in der Absicht, durch die für den Brandschaden nach gesetzlicher Bestimmung aus der Brandversicherungskasse zu zahlende Entschädigung Vortheil zu ziehen, stattfinden, oder doch, daß daselbst eine mit den Interessen der Brandversicherungsanstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug aus Feuersgefahr obwalte,