Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B006
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Beilage Nr. 1.
Namensveränderungen.
Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Militärdienstnachrichten.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein, das Ritterkreuz 1. Classe, sodann im 2. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24: dem Premier-Lieutenant von Oertzen, dem Seconde-Lieutenant und Regiments-Adjutant von Grolman, das Ritterkreuz 2. Classe, - dem Ober-Fahnenschmied Zöller das Silberne Kreuz, mit der Krone - und dem Wachtmeister Frieß das Silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen - | ||
3) | am 3. Januar dem Sergeant und Handwerksmeister Jacob im 2. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24 das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - | |
4) | am 4. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Königstädten, im Kreise Groß-Gerau, Balthasar Bärsch das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste" - zu verleihen. |
Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt: | ||
Durch | Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. December 1884 den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr in Darmstadt: | |
Branddirector und ersten Commandanten Carl Justus und ersten Spritzenmeister Adam Bach. |
1) | Am 19. Dezember 1881 wurde dem Konrad Krämer aus Lauterbach gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen künftighin den Familiennamen "Orth" führe; |
2) | am 24. Dezember 1884 wurde dem Barbiergehülfen Jakob Ofenloch zu Mainz gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Orth" führe. |
Am 22. Dezember 1884 hat der Rechtsanwalt F. Eberwein in Lorsch die Rechtanwaltschaft aufgegeben.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | ||
Am 1. Januar den Rittmeister à la suite der Cavallerie Grafen zu Ysenburg-Philippseich zum Major | ||
à la suite der Cavallerie zu ernennen. | ||
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | ||
1) | durch Allerhöchstes Decret vom 9. Dezember 1884 den von dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Birstein auf die 2. evangelische Pfarrstelle zu Offenbach präsentirten Pfarrer Dr. Heinrich Hager zu Erzhausen für diese Stelle zu bestätigen; |