Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B189

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 25.



Ausgangsabfertigung von Branntwein und Bier, sowie zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden ist.
      Darmstadt, den 24. September 1885.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Vertretung:
Müller.
Bornscheuer.



Bekanntmachung,
die Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse für die israelitische Religionsgemeinde Wallerstädten, im Kreise Groß-Gerau, pro 1885/86 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Wallerstädten pro 1885/86 ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz die Erhebung einer Umlage von 3800 Mark 5.svg genehmigt worden.
      Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital 5,965 Pfennig.svg beträgt und daß die Erhebung der Umlagen in 4 Zielen und zwar in den Monaten October und December 1885 sowie Februar und März 1886 erfolgen soll.
      Groß-Gerau, den 14. September 1885.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v Schenck.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer Umlage in der neugebildeten israelitischen Religionsgemeinde Hain-Gründau mit Mittel-Gründau für 1885/86 betreffend.

      Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in der neugebildeten israelitischen Religionsgemeinde Hain-Gründau mit Mittel-Gründau für 1885/86 mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz eine Umlage von 56 Mark 5.svg mit einem Beitrag von 0,087 Pfennig.svg von 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital, und zwar in 3 Zielen in den Monaten October und December 1885 und Februar 1886 erhoben werden soll.
      Büdingen, den 21. September 1885.

Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Klietsch.



Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. September der Dienstmagd Margaretha Dienst aus Flörsheim, dermalen in Diensten bei Kaufmann Carl Voltz zu Mainz, in
Anerkennung ihrer mehr als fünfzigjährigen derselben Familie geleisteten Dienste, die silberne Verdienstmedaille des Ludewigs-Ordens zu verleihen.