Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B190

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[B189]
Nächste Seite>>>
[B191]
Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 25.



      Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom
1. Oktober l. J. den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Offenbach: Georg Friedrich Wilhelm Nilson, Nikolaus Auth und Conrad Michel.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 13. Oktober dem Major à la suite der Kavallerie Heyl die Erlaubniß zur Annahme
und zum Tragen der ihm verliehenen Decorationen, nämlich von Seiner Majestät dem König von Württemberg das Ritterkreuz I. Klasse des Kronenordens und von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin das Ehrenkreuz des Greifenordens zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 3. Juli wurde dem Karl Herth von Langen, Sohn der Wittwe des Johannes Becker I. von Raunheim, gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Becker" führe;
2) am 28. Juli wurde dem Sohne der Ehefrau des August Kollewe zu Offenbach a. M. Heinrich Kraus daselbst gestattet, daß er statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Kollewe" führe;
3) am 4. September wurde dem Sohne des Landwirths Jakob Schneider II. von Eberstadt Wilhelm Schneider daselbst gestattet, daß derselbe neben seinem seitherigen in Zukunft noch den Vornamen "Karl" führe.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Am 21. September wurde der Rechtsanwalt Kaspar Klein in Alzey zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen,
Kammer für Handelssachen in Worms, zugelassen.


Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
1) Am 10. September hat der Rechtsanwalt Dr. Karl Eigenbrodt in Darmstadt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg aufgegeben;
2) am 21. September hat der Rechtsanwalt Kaspar Klein in Alzey die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Alzey aufgegeben;
3) am 25. September hat der Rechtsanwalt Friedrich Barth in Nidda die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Nidda aufgegeben.


Dienstnachrichten.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 24. August den von sämmtlichen Riedesel, Freiherren zu Eisenbach, Erbmarschallen zu Hessen, präsentirten evangelischen Pfarrer Otto Buttron zu Ober-Oensisheim[GWR 1] Großherzogthum Baden, für die evangelische Pfarrstelle zu Brauerschwend, im Dekanate Alsfeld zu bestätigen;
2) am 26. August den außerordentlichen Professor an der Landes-Universität Rostock Dr. Konrad Hellwig zum ordentlichen Professor in der juristischen Facultät der Großherzoglichen Landes-Universität zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen;



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. wahrscheinlich Ensisheim, heute FRA