Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/211

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 30.



Anlage E (zu § 32).


Bestimmungen
über die Beschaffenheit der zu militärischen Zwecken bestimmten Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör.



      1) Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und, in Anbetracht der nothwendigen Lenkbarkeit, nicht zu lang gebaut sein, möglichst nur 12, nicht über 15 Centner wiegen, ein starkes Untergestell mit Achsen von Stahl oder Eisen und mindestens 25 Centner Tragfähigkeit haben. Sie müssen ferner einen Langbaum besitzen, mit abnehmbarer Wagendeichsel, zwei Steuerketten oder zwei Aufhaltern von doppeltem Leder und einer Hinterbracke versehen sein. Die Höhe der auf Nabe und Felgenkranz mit eisernen Reifen versehenen Räder soll nicht unter 1 Meter und nicht über 1 Meter 60 Centimeter, die Breite der Felgen nicht unter 5 und möglichst nicht über 8 Centimeter betragen. Geleisebreite landesüblich. Hemmschuh oder andere Hemmvorrichtung erwünscht.
      Das Obergestell hat entweder aus einem festen Bretterkasten oder aus zwei Leitern mit Brettfüllung oder Korbgeflecht und einem Bretterboden zu bestehen, muß vorn und hinten geschlossen, mit Spriegeln zum Auflegen eines Wagenplans und mit einem Sitzbrett bezw. Bocksitz für den Fahrer ausgestattet sein. Spannketten können mitgeliefert werden. Der innere Beladungsraum von der Spriegelwölbung bis zum Wagenboden soll mindestens 2,25 Kubikmeter betragen.
      2) Die zweispännigen Geschirrzüge können nach Landessitte Kummet- oder Sielengeschirre - letztere mit Halskoppeln - sein. Sie müssen Zugstränge von Hanf oder Zugketten haben; ferner ist eine Kreuzleine von Hanf, Bandgurt oder Leder und eine Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenen Trensengebiß zum Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen haltbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein.
      3) An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern:
            1 Wassereimer aus Holz oder Blech,
            1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 Kilogramm Wagenschmiere,
            10 Bindestränge aus Hanf, 2 Meter 50 Centimeter bis 3 Meter lang,
            1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
            2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Centner Hafer.