Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/212

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 30.



      4) An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern:
            2 Deckengurte,
            2 Halfterketten, ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter 70 Centimeter
             lang und nicht über 1 Kilogramm schwer,
            1 neue Kardätsche,
            1 Striegel,
            1 Train- (Fahr-) Peitsche.


      Bemerkung: Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den
             vorstehenden Bedingungen möglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen
             ist nur hinwegzusehen, wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten
             militärischen Zwecke völlig geeignet ist. Keinesfalls dürfen aber die
             Bedingungen über das Gewicht des Wagens und die erforderliche
             Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. Für Fahrzeuge zu besonderen Zwecken
             können nöthigenfalls die Anforderungen entsprechend geändert werden.