Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B136

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Beilage Nr. 17.



      Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1886 und Februar 1887 festgesetzt worden sind.
      Oppenheim, den 8. Juni 1886.

Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Gros.



Namensveränderungen.
1) Am 6. April wurde der Maria Waldschmidt zu Geinsheim, Tochter der Ehefrau des Heinrich Heupt II. daselbst, gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Heupt" führe;
Hiernach ist die Bekanntmachung in der Beilage Nr. 11 des Regierungsblattes von 1886 zu berichtigen.
2) am 4. Mai wurde der Elise Maria Heußner zu Darmstadt gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Schuch" führe;
3) am 19. Mai wurde dem Gustav Pantaleon von Lancinsky gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Lang" führe;
4) am 29. Mai wurde dem Sohne der Ehefrau des Friedrich Scheerer IV. zu Traisa Wilhelm Schäfer daselbst gestattet, daß derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Scheerer" führe.


Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Altenstadt, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist die Hälfte des Organistendienstes verbunden.
2) Eine (die I.) Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Habitzheim, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
3) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Walldorf, Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
4) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Urberach, im Kreise Dieburg, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1400 Mark 5.svg Dem katholischen Pfarrer und dem Ortsvorstand zu Urberach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
5) Eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Groß-Zimmern, im Kreise Dieburg, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1500 Mark 5.svg
6) Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heubach, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
7) Zwei mit katholischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Kostheim, im Kreise Mainz, mit nach dem Dienstalter der betreffenden Lehrer zu bemessenden Gehalten von 1000-1300, bezw. 1600 Mark 5.svg jährlich.


Berichtigung.
Die in der Beilage Nr. 14 veröffentlichte Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises
Gießen ist dahin zu berichtigen, daß der Ausschlagscoëfficient auf 1 Mark Normalsteuerkapital in der Gemeinde Birklar (Ord.-Nr. 13) nicht 24,375 Pfennig.svg, sondern 24,875 Pfennig.svg, und in der Gemeinde Muschenheim (Ord.-Nr. 49) für die Zinsen von älteren Kriegsschulden nicht 3,992 Pfennig.svg, sondern 3,292 Pfennig.svg beträgt.