Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B186

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 24.


Zusammenstellung
der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1883/84.

      Nach der Bestimmung des Art. 2 des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung der Staatsschuld vom 22. März 1879 wird nachstehend das Resultat der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für 1883/84 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Mark 5.svg
Pfennig.svg
Mark 5.svg
Pfennig.svg
A. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben.
Einnahme.
I. Aktivkapitalien und Zinsen davon 166 030 35
II. Zuschuß aus anderen Kassen:
a. Betrag von fl. 40 000, welcher gemäß Art. 8 des
Gesetzes vom 26. April 1864, die Einziehung der
Grundrentenscheine etc. betreffend, jährlich von 1864 an
bis zum Jahre 1883 einschließlich aus der Hauptstaats-
kasse zur Tilgung der Provinzialstraßenbauschulden zu
bezahlen ist
68 571 43
b. Nettobetrag des früheren Steuerausschlags wegen der
Provinzialstraßenbau-Neukosten für die Provinz Oberhessen,
welcher gemäß § 1 Absatz 3 des Finanzgesetzes vom
20. Mai 1882 aus Staatsmitteln zu ersetzen ist
128 885 90
c. Betrag der von Großherzoglicher Hauptstaatskasse zu
leistenden Tilgungsrenten-Zuschüsse von Gefällen der
Standesherren, welche auf Großherzogliche Hauptstaats-
kasse übergegangen sind
6 626 95
d. Zinsenzuschuß aus Großherzoglicher Hauptstaatskasse, gemäß
§ 3 Absatz 3 des Finanzgesetzes vom 20. Mai 1882
pro 1882/85 als Ersatz für die in 1883/84 veraus-
gabten Zinsen der zur Vermehrung des Betriebskapitals
der Hauptstaatskasse ausgegebenen Obligationen
42 618 49
e. Betrag der von Großherzoglicher Hauptstaatskasse zur
Bestreitung der 1883/84er Mehrausgaben an Ver-
zinsung und Tilgung der Staatsschuld geleisteten Zahlung
398 523 97 645 226 74
III. Kautionen - -
IV. Rentenablösungsgelder wegen fiskalischer
Grundrenten:
a. für Rechnung Großherzoglicher Staatsschuldenverwaltung 305 841 48
b. für Rechnung Großherzoglichen Hausvermögens 198 742 91 504 584 39
V. Rentenablösungsgelder wegen nichtfiskalischer
Grundrenten
756 585 51
zu übertragen
2 072 426 99