Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B208

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 27.



eines Familien-Fideikommisses zu bestätigen geruht haben, und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher, beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist.
      Darmstadt, am 20. Oktober 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Prätorius.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des dritten Quartals 1886 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) Die Schenkung des katholischen Kirchenbau-Komité`s zu Heppenheim an die katholische Kirche daselbst, im Betrage von 348,77 Mark 5.svg, als Beitrag zu den Kirchenbaukosten;
      2) die Schenkung eines Ungenannten an die St. Josephs-Knabenanstalt zu Klein-Zimmern, im Betrage von 600 Mark 5.svg;
      3) die Schenkung eines Ungenannten an das St. Marien-Waisenhaus zu Neustadt i. D. im Betrage von 600 Mark 5.svg;
      4) das Vermächtniß des Freiherrn von Wetzel zu Frankfurt a. M. an die katholische Kirche zu Ober-Mörlen, im Betrage von 8000 Mark 5.svg;
      5) die Schenkung der Karl Zipp III. Wittwe zu Hirschhorn an die katholische Kirche daselbst, zur Stiftung eines jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 180 Mark 5.svg;
      6) das Vermächtniß des Johannes Grünewald II. zu Wiebelsbach an die Gemeinde Wiebelsbach, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      7) die Stiftung des früheren Dalberg-Acton`schen Schloßverwalters Emmerich Joseph Zimmer von Herrnsheim an die Gemeinde Herrnsheim, im Betrage von ungefähr 100 000 Mark 5.svg, zur Unterstützung hülfsbedürftiger Herrnsheimer Gemeindeangehöriger;
      8) die Schenkung des Johannes Röß IV. und Franz Röß V. zu Herrnsheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      9) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Heppenheim, im Betrage von 300 Mark 5.svg, als Beitrag zu den Kirchenbaukosten;
      10) das Vermächtniß der Johannes Pfeffer Wittwe von Steinbach, Kreis Gießen, an die Gemeinde Steinbach, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      11) die Schenkung des katholischen Pfarrers Reuß zu Worms an die Kirche St. Martin daselbst, im Betrage von 2000 Mark 5.svg, als Beitrag zu den Kosten eines neuen Geläutes auf der Liebfrauenkirche;
      12) das Vermächtniß der Anton Karl Discant Wittwe von Mainz an die Stadt Mainz zum Besten des Theater-Orchester-Pensionsfonds, im Betrage von ungefähr 3103 Mark 5.svg;