Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/003
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 2.
Darmstadt, den 11. Januar 1887
Bekanntmachung,
die Kosten der Bekanntmachung der Eintragung und Löschung eines Waarenzeichens betreffend.
Vom 4. Januar 1887.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
<<<Vorherige Seite [002] |
Nächste Seite>>> [004] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Nr. 2.
Darmstadt, den 11. Januar 1887
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Kosten der Bekanntmachung der Eintragung und Löschung eines Waarenzeichens betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Bestimmungen über die Führung des Musterregisters nach dem Reichsgesetze über das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 betreffend. |
die Kosten der Bekanntmachung der Eintragung und Löschung eines Waarenzeichens betreffend.
Vom 4. Januar 1887.
Unter Bezugnahme auf die im Regierungsblatt Nr. 16 von 1875 (S. 214 ff.) erlassene Bekanntmachung vom 5. April 1875 bringen wir hiermit die nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. v. Mts. zur allgemeinen Kenntniß.
Darmstadt, am 4. Januar 1887.
Finger.
Dr. Linß.