Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/295

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Nr. 39.



      Die Breite der den Rhein befahrenden Flöße darf auf der Stromstrecke

von Basel bis Kehl
6
Meter
" Kehl bis Steinmauern 17 "
" Steinmauern bis Germersheim 27 "
" Germersheim bis Mannheim 36 "
" Mannheim bis Coblenz 63 "
unterhalb Coblenz 72 "

nicht übersteigen.
      Außerdem wird die Länge der Flöße für die Stromstrecke

von Basel bis Kehl auf 27 Meter
" Kehl bis Steinmauern auf 90 "

beschränkt.
An den Längenseiten der Flöße dürfen einzelne Floßtheile oder andere für Schiffe, Brücken u. s. w. hinderliche Gegenstände nicht hervorragen.



Bemannung, Ausrüstung und Feststellung des Gewichts der Flöße.
Artikel 22.
1) Jedes Floß muß mit mindestens einem Mann auf je 25 Kubikmeter hartes Holz und ebenso mit einem Mann auf je 50 Kubikmeter weiches Holz bemannt sein. Als hartes Holz gilt hierbei Eichen-, Buchen-, Ulmen-, Eschen-, Kirschen-, Birnen-, Apfel- und Kornelholz, als weiches dagegen Pappel-, Erlen-, Fichten-, Tannen-, Kiefern-, Lärchen- sowie anderes harziges Holz.
2) Unterhalb Wesel darf die vorstehend unter Ziffer 1 festgesetzte Pflichtbemannung um ein Drittel verringert werden.
3) Für durch Dampfschiffe geschleppte Flöße genügen oberhalb Bingen und von Coblenz bis Wesel zwei Drittel, unterhalb Wesel ein Drittel der Pflichtbemannung nach Ziffer 1, vorausgesetzt, daß das Floß vorn mit einer wirksamen Steuereinrichtung versehen ist und daß das schleppende Dampfschiff die nachstehend angegebene Maschinenkraft besitzt:
a. bei Flößen, deren Pflichtbemannung nach Ziffer 1 nicht mehr als 50 Mann beträgt, mindestens 25 effektive Pferdestärken,
b. bei Flößen, deren Pflichtbemannung nach Ziffer 1 über 50 bis einschließlich 80 Mann beträgt, mindestens 35 effektive Pferdestärken,
c. bei Flößen, deren Pflichtbemannung nach Ziffer 1 über 80 Mann beträgt, mindestens 45 effektive Pferdestärken.

      4) Kein Floß darf mit weniger als 3 Mann, den Führer eingerechnet, bemannt sein.