Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B067
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 10.
Darmstadt, den 22. April 1887.
Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1887/88 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinden des Kreises Lauterbach von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen. - 4) Namensveränderung. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Dienstenthebungen. - 7) Konkurrenzeröffnungen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Weichenwärter Johann Engelbert Bauer in Seligenstadt, dem Hülfsweichenwärter Jakob Bauer daselbst, dem Bäcker Adam Barth daselbst und dem Weichenwärter Peter Joseph Werner II. in Klein-Krotzenburg in Anerkennung der von denselben am 1. Oktober 1886 mit Muth und Entschlossenheit versuchten Rettung des Adam Max Ritter, Adam Joseph Krämer und Kilian Krämer von Seligenstadt vom Tode des Erstickens durch giftige Grubengase Geldprämien von je 25 zu bewilligen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 2. April 1887.
Finger.
Dr. Linß.