Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B107

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 15.
Darmstadt, den 1. Juni 1887.
Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Heidesheim für 1884/87 betreffend. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Dieburg. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau genehmigten Umlagen. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 6) Ordensverleihungen. - 7) Dienstnachrichten. - 8) Konkurrenzeröffnungen.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Fuhrmann Johannes Winkel VII. in Dreieichenhain in Anerkennung der von demselben am 7. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des vierjährigen Söhnchens des Johannes Knöchel in Dreieichenhain vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 16. Mai 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.



Bekanntmachung,
die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Heidesheim für 1884/87 betreffend.

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die für 1884/87 vorgesehene Umlage der israelitischen Religionsgemeinde Heidesheim im Betrage von 90 Mark 5.svg mit Genehmigung Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz nicht zur Erhebung kommt.
      Bingen, den 7. Mai 1887.

Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.