Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B228
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Beilage Nr. 30.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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ständigen Mitgliedern der "Fachlichen Zentralbehörde" und der "Landes- | |
Kommission für die Feldbereinigung", bezw. zu Stellvertretern | |
derselben folgende Personen gewählt worden: | |
Landwirth Jakob Walter XVI. zu Lengfeld, | Dr. August Heidenreich, Direktor des Verbands der Hessischen landwirthschaftlichen Konsumvereine zu Darmstadt, |
Landwirth Friedrich Keil zu Melbach, | Landwirth Schlenke auf dem Hardthof bei Gießen, |
Bürgermeister Johann Möhn II. zu Laubenheim. | Bürgermeister Heinrich Link II. zu Wahlheim. |
Zufolge Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 23. August und 30. September l. Js. sind die nachgenannten katholischen Geistlichen auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 5. Juli l. Js., die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend, zur Vornahme kirchenamtlicher Funktionen innerhalb des Großherzogthums von dem Erfordernisse des dreijährigen Studiums an einer Deutschen Staatsuniversität dispensirt worden: |