Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B230
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Beilage Nr. 32.
Formular für die Nachweisung.
Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind.
(§ 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes.)
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Staat … … … … … … … … … …
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde … … … … … … … … … …
Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde … … … … … … … … … …
Gemeinde- (Stadt-) (Guts-) Bezirk … … … … … … … … … …
Nachweisung
Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind.
(§ 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes.)
a) | Vor- und Zuname, Stand und … … … … … … … … … … |
Wohnung des Unternehmers … … … … … … … … … … | |
b. | Ort der Bauarbeit (Baustelle) … … … … … … … … … … |
c. | Gegenstand der Bauarbeit 1) … … … … … … … … … … |
d. | Art des Betriebes 2) … … … … … … … … … … |
e. | Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.) 3) … … … … |
f. | Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja oder Nein.) 3) 4) … … … … |
g. | Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) … … … … |
h. | Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? (Ja oder Nein.) … … … … |
1) | Z. B. | Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit. |
Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen. | ||
2) | Z. B. | Handbetrieb, Betrieb mit Motoren etc. |
3) | Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen e und f nicht zu beantworten. | |
4) | Die Frage f ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist. |