Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B230

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 32.



Formular für die Nachweisung.

Staat … … … … … … … … … … Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde … … … … … … … … … … Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde … … … … … … … … … … Gemeinde- (Stadt-) (Guts-) Bezirk … … … … … … … … … …


Nachweisung

der im Monat … … … … … … … … … … 18 … ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren
Ausführung mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind.
(§ 22 des Bauunfallversicherungs-Gesetzes.)



a) Vor- und Zuname, Stand und … … … … … … … … … …
Wohnung des Unternehmers … … … … … … … … … …
b. Ort der Bauarbeit (Baustelle) … … … … … … … … … …
c. Gegenstand der Bauarbeit 1) … … … … … … … … … …
d. Art des Betriebes 2) … … … … … … … … … …
e. Ist die Arbeit schon im vorvergangenen Monat begonnen worden? (Ja oder Nein.) 3) … … … …
f. Ist für den vorvergangenen Monat schon eine Nachweisung vorgelegt worden? (Ja oder Nein.) 3) 4) … … … …
g. Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) … … … …
h. Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? (Ja oder Nein.) … … … …

1) Z. B. Neubau eines Schuppens durch Maurer-, Zimmer- und Dachdeckerarbeit.
Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen.
2) Z. B. Handbetrieb, Betrieb mit Motoren etc.
3) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 sind die Fragen e und f nicht zu beantworten.
4) Die Frage f ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist.