Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B236

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 32.



Bekanntmachung,
die Vergütung der Brandschäden in Heppenheim a. B. betreffend.

      Aus Veranlassung der häufigen und umfangreichen in neuerer Zeit in Heppenheim zum Ausbruch gekommenen Brände und in Berücksichtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß in diesem Orte entweder vorsätzliche Brandstiftungen in der Absicht stattfinden, durch die für den Brandschaden nach gesetzlicher Bestimmung aus der Großherzoglichen Brandversicherungskasse zu zahlende Entschädigung Vortheil zu ziehen, oder doch, daß daselbst eine mit den Interessen der Großherzoglichen Brandversicherungsanstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug auf Feuersgefahr obwalte, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 15. November 1887 zu Nr. M. J. 26826 auf Grund des Art. 23. pos. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853, betreffend die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden, angeordnet, daß die vom Augenblick dieser Bekanntmachung an in Heppenheim entstehenden Brandschäden nur nach Verhältniß des wahren Werthes der betroffenen Gebäude unmittelbar vor dem Brande vergütet, und bei den jährlichen Ausschlägen fünf Jahre lang die Versicherungskapitalien der oben bezeichneten Gemeinde in einem um ein Fünftheil erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen.
      Heppenheim, den 19. November 1887.

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
Gräff.



Ordensverleihung.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 16. Dezember dem Oberst z.D. Freiherrn Röder von Diersburg, seither Bezirks-Kommandeur des 1. Bataillons (Gießen) 2. Großherzoglichen Landwehr-
      Regiments Nr. 116, das Komthurkreuz II. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft.

Am 15. Dezember wurden die Gerichtsassessoren Dr. Josef Kuhn und Dr. Otto Lichten, beide zu
      Mainz, zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen zugelassen.
            Diese Zulassungen enthalten zugleich, gemäß der Bekanntmachung vom 20. Juni 1879, die Rechtsanwaltordnung für das Deutsche Reich betreffend, die Zulassung zur Vertretung der Parteien vor dem Oberlandesgericht.

Charakterertheilung.

            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 23. November dem Leiter des Proseminars für klassische Philologie an der Landesuniversität,
      Gymnasiallehrer Dr. Peter Dettweiler zu Gießen den Charakter als außerordentlicher Professor zu verleihen.