Herforder Chronik (1910)/353

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Herforder Chronik (1910)
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Am 15. Juli 1650 kam es zwischen Rat und Bürgerschaft zu einem Vergleich, dessen Bestimmungen der Bürgerschaft eine größere Teilnahme an der Stadtverwaltung, eine selbständigere Stellung ihrer Vertreter, der Beisteher, und einen Einblick in die Kassenverwaltung sicherte. Der Vergleich enthielt u. a. auch die Bestimmung, daß eine gerechtere Verteilung der Kontributionslasten und der Servisgelder angestrebt werden solle.

Es trat infolgedessen eine Beruhigung der aufgeregten Menge ein, man beglückwünschte sich allgemein zu dem in der Bürgerschaft eingekehrten Frieden, läutete mit allen Glocken und feierte am folgenden Sonntag in den Kirchen ein allgemeines Dankfest.

Hiermit zusammen fiel auch eine Feier des Friedens, der den 30jährigen Krieg abgeschlossen hatte, und es ist interessant, was der Chronist, diese Stimme aus der großen Menge, darüber sagt:

„Den 18. dieses Monats Septembris ist auff gnedige Anordnung H. Churf. Statthalters über das Fürstenthumb Minden und Graffschaft Rauensperg etc Herrn Graffen von Wittgenstein etc ein allgemeines Danckfest für den wiederumb erblickten Edlen frieden des lieben Vatterlandes Deutscher Nation durch das gantze Land zu haltten außgeschrieben, maßen (darum) denn auch alsolch Fest Gott dem Höchsten, als Stifftern und Erhalttern, auch liebhabern des hochgewünschten Friedens alhie in dieser Stadt Herforden, zu S. Göttl. Maj. underthenigen Ehren, solemniter celebrirt und gefeyert worden. Der Grundtfromme Gott wolle uns und unsere Nachkommen dabey Zeitt unseres lebens gnedig erhaltten, und nach diesem zergenglichen mühseligen Jammerthal den Ewigen Frieden in Christo Jesu, unsern hochverdienten Heilandt, auß lauter gnaden schencken und geben. Amen.“

Wir wollen diesen Abschnitt mit den Worten schließen, welche der Chronist an das Ende seines Berichtes vom Jahre 1650 setzt und die wir als einen Ausdruck der Stimmung von hoch und niedrig ansehen dürfen:

„Dem allerhöchsten Gott, der uns nach überstandenen so gar großen und viellen trübsahlen, schwerer Last und Bürde gnedig und vätterlich errettet, dem sey für die endliche kriegsliberation also daß wir deß im heil. Römischen Reich geschlossenen Friedens auch einmahl in werck stehig (teilhaftig) worden, in Ewigkeitt Dank gesagt, der wolle hinfüer uns gnediglich für (vor) allem Unfall, leidt und gefahren an gemeinen Landtplagen, alß Pestilentz, theure Zeitt und andere wollverdiente straffen gnediglich bewahren, uns nicht straffen nach unsern Sünden und nicht vergelten nach unserer Missethat, sondern mit Barmhertzigkeit regiren und endlich bescheren, wie Er weiß, das zu lob und Preiß seines heilligsten Nahmens und endlich unserer Seele Heyl und Sehligkeit gereichen mag, umb Jesu Christi, Seines lieben Sohnes willen. Amen. Amen. Amen.“