Herforder Chronik (1910)/468
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mehr zu befürchten ist, je weniger die Stadtmauern sich allenthalben in gutem Stande befinden, ja sogar aus sehr vielen an den Mauern befindlichen Häusern ein Aus- und Durchgang durch die Mauer auf den Wall ist, und also durch die Öffnungen die Soldaten sehr leicht sich davon machen könnten; nicht minder aus eben dieser Ursach fremde Waren gar leicht heimlich in die Stadt zu bringen wären, mithin die defraudation (Steuerhinterziehung) der Königlichen Akzise gar sehr zu besorgen; so gebe zu beliebiger Erwägung, es dahin zu richten, daß
1. Die Graben und Ziele[1], welche zum Theil mit Schutt und Schlamm beworfen sind, gehörig reparirt und ausgefahren und so eingerichtet werden, daß beständig Wasser darin befindlich wäre, um dadurch die Zugänge von außen in die Stadt zu verhüten und obgedachten Besorgnissen in Ansehung der desertion der Soldaten und defraudation der Akzise vorzubauen.
2. Innerhalb dem Graben u. an demselben her um die ganze Stadt so viel Raum zu lassen, daß die Schildwachen darauf stehen, abgelöset, auch die ronden u. patrouillen gehen können. Zudem ein Stück vom Walle zum Exercierplatz für ein bataillon zu lassen, da eine andere Gelegenheit sich nicht vorfindet, und es beinahe unmöglich ist, täglich, zu mal bei schlimmer Jahreszeit aus dem Thore zu marchiren.
3. Die vorhandenen Mauern herzustellen, teils zu erhöhen, teils in gutem Stande zu erhalten.
4. Da an einigen Orten keine Mauern vorhanden, müßten pallisaden gesetzt werden, um den Zugang abzuschneiden. v. Mosell.“
In ihrem Schreiben vom 16. Februar 1765 empfiehlt die Minder Kammer der Königlichen Regierung in Berlin, in der etwaigen Bewilligung der Herforder Vorschläge zum Verkauf der Stadtwälle den „Schützenwall“[2] auszunehmen, da dies der einzige Platz sei, welcher seiner bequemen Lage wegen zu einer Garnbleiche in Herford aptiret (zurechtgemacht) werden könne. Sei er einmal verkauft, so sei keine Hoffnung mehr vorhanden, denselben zum publiquen (öffentlichen) Besten wieder herbeizuschaffen. Die Kammer weist darauf hin, wie große Hoffnung vorhanden sei, daß eine importante (bedeutende) Bandfabrik und Leinwanddruckerei in Herford nächstens zustande kommen dürfte, es möge daher mit dem Schützenwall vor der Hand (d. i. vorläufig) in statu quo (d. i. im alten Zustande) gelassen werden.
Am 3. April 1765 trifft von Berlin die Genehmigung zum Verkauf der Stadtwälle mit Ausnahme des Schützenwalles ein. Von einer andern in diesem Schreiben berührten Angelegenheit soll später die Rede sein.
- ↑ Besser Siele = Durchlässe, Kanäle (Duden).
- ↑ Hagedorn, a.a.O. S. 168: Die „Werre kommt aus der Grafschaft Lippe, welcher Hauptfluß sich mit der Aa, so ebenfalls durch die Stadt gehet, gleich außerhalb der Stadt am Schützewalle vereinigt“.
Der Schützenwall ist also der Teil der Umwallung von der Brücke beim Krankenhause bis Architekt Münter gewesen.