Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Erbansprüche 29.03.1557

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Brief von Johann Meyer (um 1530- ) an die Fürstabtei Herford vom 29. März 1557, um Erbansprüche an seinen Bruder Alhard Meyer (um 1534-1597) aus dem Meierhof zu Hiddenhausen zu erheben.

Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936

Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.

Urkunde Meierhof Hiddenhausen Erbansprueche Johann Meyer 15570329.jpg

Hochwürdige, Edele und Hochwohlgeborene Fraue Abdissin, (Abtissin Anna II. von Limburg, Amtszeit von 1520-1565), Eure Gnaden wissend sich ohne Zweifel gnädiglich zu erinnern, welcher Gestalt ich nun jüngst meiner Ansprache (sein Schreiben an die Abtissin), so ich tho dem Meyerhofe tho Hiddenhusen und sonst hebbe (Habe) an Euer Gnaden supplizieren (bittend), wie der Schriften mitbringend (seine Schriften bzw. Briefe dieses anzeigen). Darauf haben Euer Gnaden damals durch den Bader (wahrscheinlich ein Arzt bzw. ein Angestellter der Abtei) gnädiglich hebben anzuzeigen thun lassen, daß die Räthe noch nicht entschieden hätten. Darauf bin ich an einem anderen Dage (Tag) in Euer Gnaden Amthmannes oder Befehlshaber, Herrn Jasper von der Borchs Behausung (Haus) nach Hervorden gegangen. Dort sollte ich die Antwort erhalten, er aber hatte das Document nicht da, am anderen Dage wollte es der Borch mitbringen.

Dem bin ich so nachgekommen und wollte vom Herrn Jasper von der Borch eine Antwort begehren. Darauf hatte er gesagt, ihm wäre davon nichts bewußt und er hatte auch von Euer Gnaden seinen Befehl, mir eine Antwort zu geben, deren ich mich nicht verhapt (verpflichtet) fühle, daß Euer Gnadenmeinen Vedder (so wurden früher auch Brüder genannt), Alhard Meyer uff dem vorgemeldeten Meierhod tho Hiddenhusen tho bestatten wolle (den Meyerhof übernehmen und heiraten).

Des ich mich nicht versehen hätte, wie denn die Sache beschlossen und gewesen wäre, wäre ich dann mit meinem Antheil, dazu ich befugt und berechtigt vom gedachten Meyerhofe bezahleth und entrichtet worden, welches ich in der Tief (Zeit) muss befehlen (er bittet um baldige Zahlung), derowegen nochmals um Gottes Willen meine dienstliche, demüthige Bitte an Euer Gnaden, mich auf meine vorherigen Schreiben genuglich wissen zu lassen und mir diese zu beantworten. Ich will ferner dafür wirken, daß ich für Eure Hochwürden welche der allmächtige Gott im hohen Wohlstand und im Regimente lange gesund sein lassen wird, dienstlich jederzeit bereit bin.

Geschrieben auf der Fürstlichen Abtey Hervorden am 29. Martini 1557

Euer Gnaden dienstwilliger Johann (Meyer) aus Spradow