Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Schreiben 31.03.1626

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Schreiben der Witwe Margarethe Meyer geb. Niebuhr (um 1574-1640), von einem Herforder Anwalt geschrieben, dieser Brief war gerichtet an die Abtissin Magdalene II. zur Lippe (Amtszeit von l621-1640), wegen ihres Verbleibens auf dem Meierhof zu Hiddenhausen, vom 31.März 1626.

Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936

Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.

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Hochwürdige und Hochgeborene gnädige Fürstin und Fraun!

Euer Hochwürden und Gnaden sei mein demüthiges christliches Gebet zu Gott allmächtig, neben pflichschuldigen, gehorsamen, untherthänigsten Diensten, äußerer Mühlichkeit (Möglichkeit) nach, jederzeit bevor.

Gnädige Fürstin und Frauen, Euer Hochwürden und Gnaden in Demuth supplierend (bittend) anzufangen, wie ich genöthigeth, das weißen ich (muss ich mit) betrübtem Gemüthe schmerzlich vornehmen müssen. Welcher Gestalt Euer Hochwürden und Gnaden, durch ihrem Amthmann und Rechtsbedienstesten mich arme, betrübte und verlassene Witwe mit meinen acht Kindern es mit untherhabenen Meyerhofes und meiner Gläubiger etlicher ihrer, in demselbigen Hoffe (Hof) Ihres Meyerhofes zu Hiddenhausen habener Anfürderung (Anspruch) gänzlich entsetzen zu lassen entschlossen (den Meyerhof ihr wegnehmen). Zu dem Ende dieselbe schon in ein privatori Endurtheil (Beschluß) wider mich und etliche meiner Gläubiger am Hohen Jülischen Goggericht zu Bielefeld erwirket, davon ich und meine Gläubiger damit merklich jedoch, eines jeden Ehren und Reputation (Ansehen und Ruf) vorbehaltlich, an die höhere Obrigkeit um Abwendung, dero bejahenden Gläubiger zugezogen und ganz dessen zu bevor abwenden solle (die Abtissin soll die Meyerhofkündigung zurücknehmen).

Wann ich aber herzlich gerne, nebst meinen Gläubigern mit und bey Euer Hochwürden und Gnaden wegen deroselben hintersteiliger Pacht und Dienstgeldern wie auch der Credition Außstand (Forderungen ihrer Gläubiger), lieber in Untherthänigkeit und Güthe (Güte) transigiren (zustandebringen und übereinkommen) und handeln müchte (möchte), als den kostbaren (teuren), bey diesem schwierigen kümmerlichen (kummervollen) Kriegesläufe (Dreißigjähriger Krieg), mihr (mir) den hochbeschwerlichen angenöhtigten Prozeß zu verfolgen und auß zu warten, bevor ab, weil Euer Hochwürden und Gnaden jüngst verlittenen (letzten) Sonntags einen jeden von der Cantzell (Kanzel) jedermänniglichen mir in meinem Anliegen und zur Abfindung Euer Hochwürden und Gnaden mir Gelder vorzuleihen, bey deren Verlust ernstlich verbotten (verbieten) lassen.

So gereicht demnach zu Euer Hochwürden und Gnaden um Gott meine demüthige hochflehende Bitte, die in Gnaden geruhende in gnädigster Erinnerung die Schulde (Schulden) lange für die Praestandum (pflichtgemäße Leistung), Mandanten (der Bevollmächtige, wahrscheinlich der Schreiber dieses Schreibens) in duale (Doppelmaß) auch so zu sehen.

Letzt saiva remissione (Vorbehalt - Rückgabe ausgelegten Kosten), als benennlich vor dem 1598 Jahre, vor meiner Ankunft im Jahre 1598 auf dem Hof zu Hiddenhausen auf dem selben Hofe gemacheth worden und wie ich den selbigen befunden. Bey meiner Ankunft auf dem selbigen Meyerhofe zu Hiddenhausen habe ich kein Vieh noch Vorath, auch keine einzige Kuh gefunden, sondern nur große Schulde (Schulden) gewesen. Diese habe ich nach advenandt (nach bester Gelegenheit) in den 28 Jahren, die Zeit, die ich auf dem Hoffe gelebeth habe, abbezahleth und dagegen wieder neue Schulde machen müssen.

Die vielen Kriegesdurchzüge, diese jüngst erlittenen Jahre, haben mir auch wohl über Fünfhundert Thaier gekostet, was Euer Hochwürden und Gnaden, die wider mich und meiner Gläubigern Privation (Beraubung) ansehen wolle und vom Abäußerungsurtheil in Gnaden abzusehen und mit einzurechnen. Die Sache zu güthlicher Transaction (außergerichtlichen Vergleich) kommen zu lassen, auch mir in Gnaden zu gestatten, noch soviele Gelder von anderen uff zu nehmen, damit Euer Hochwürden und Gnaden die noch ausstehenden Pacht- und Dienstgelder fürderlichst (schnell) ausgerichtet (bezahlt) werden müchten (möchten), und zu dero Behuf (Ausrichtung) förderlichst gnädige Audienz (Empfang - Gehör) mir und meinen Creditoren (Gläubigern) zu geben. Dazu einen baldigen Tag in Gnaden anzubestimmen, auch denen Restanten (Schuldnern), auch mir gnädigst verständigen zu lassen, auch nachzugeben, daß ich meine Gläubiger nach advenandt (nach bester Gelegenheit) und nach den Erträgen meines untherhabenden Meyerhofes, aber ohne dessen Verderb, auch Euer Hochwürden und Gnaden unverzüglichst abzufinden.

Ich will mich dagegen zu deren Behuf (Ausrichtung und Bezahlung der Schulden), mit meinen Kindern zu Kurtze kehren (will sparen), alles so auszurichten und so schmale Bissen essen, so daß wir einen jeden mit der Zeit zufrieden stellen, also daß über dieses niemand eines Betruges halber wehklagen sollte.

Dessen getrost durch Euer Hochwürden und Gnaden will ich mich in Demuth also göttlicher gnädiger Fürsorge demüthigst erflehendt, verbleiben!

Gegeben den 31. Martiny Anno 1626

Euer Hochwürden und Gnaden demüthigest Bittende Jetzige Meyersche vom Meyerhof zu Hiddenhausen