Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/536

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Kanzlei:

Sekretär: Friedrich Fischer, Oberamtmann. Jubiläumsmedaille.

1 Sekretariatsgehilfe(Gerichtsassessor).

Bureauvorsteher:

  • Max Schleicher, Rechnungsrat. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Johann Pfeifer, Rechnungsrat. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Verdienstkreuz vom Zähringer Löwen - Jubiläumsmedaille.

Bureaubeamte:

  • August Weimar, Kanzleirat, Expeditor. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Friedrich Schleret, Kanzleirat, Registrator. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Georg Pahl, Sekretär. Jubiläumsmedaille.
  • Hermann Höllischer, Revisor. Jubiläumsmedaille.
  • Friedrich Heuß, Registrator. Jubiläumsmedaille.
  • Richard Schuster, Revisor. Jubiläumsmedaille.
  • Rudolf Burkart, Revisor. Jubiläumsmedaille.
  • Edmund Neumann, Revisor. Jubiläumsmedaille.
  • Paul Weißhaar, Registrator. Jubiläumsmedaille.
  • Adolf Dürr, Revisor.

7 weitere Bureaubeamte, 7 Schreibbeamte, 5 Kanzleigehilfen, 1 Kanzleigehilfin, 3 Maschinenschreiberinnen, 3 Diener.

Dem Oberschulrat untergeordnete Anstalten und Beamte.

A. Höhere Lehranstalten.

Höhere Lehranstalten, d. h. Anstalten, die den Zweck haben, ihren Schülern die wissenschaftlichen Grundlagen höherer Bildung zu gewähren, sind:

  1. die Gymnasien und Progymnasien,
  2. die Realanstalten - Realgymnasien, Oberrealschulen, Realprogymnasien, Realschulen und Höheren Bürgerschulen -,
  3. die Höheren Mädchenschulen,
  4. die Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen - Lehrer- und Lehrerinnenseminare und Vorseminare -.

Ihre Verhältnisse sind mit Ausnahme jener der Lehrerbildungsanstalten durch die landesherrliche Verordnung vom 18. September 1909 geregelt. Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen haben einen neunjährigen, Progymnasien, Realprogymnasien und Realschulen einen sieben- oder sechsjährigen Lehrgang. Realanstalten ,deren Lehrgang weniger als sechs Jahrgänge umfaßt, führen die Benennung Höhere Bürgerschulen.

Der Unterricht umfaßt als Pflichtfächer: Releigion, Deutsch, Französisch, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Naturbeschreibung, Physik,