Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/594

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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In Konstanz:

Roderich Straub, Geh. Oberregierungsrat. Zähringer Löwenorden Kommandeur II. Kl. - Friedrich-Luisen-Medaille - Jubiläumsmedaille - K. Preußischer Roter Adlerorden II. Kl. - K. Preußischer Kronenorden II. Kl. - Großh. Hessischer Verdienstorden Philipp des Großmütigen Kommandeur II. Kl. - K. K. Österreichischer Franz-Joseph-Orden II. Kl. mit Stern.

Bureaubeamter: Joseph Späth, Revisor. Jubiläumsmedaille.

1 Diener.

Dem Ministerium untergeordnete Behörden und Anstalten.

I. Staatsverwaltung.

1. Bezirksämter (53).

Zum Zweck der örtlichen Vollziehung der Aufgaben der gesamten inneren Staatsverwaltung ist das Großherzogtum in Bezirke - Amtsbezirke - abgeteilt, die eine Anzahl von Gemeinden umfassen und, soweit dies nicht bei den einzelnen Ämtern besonders bemerkt ist, mit den untersten Bezirken für die Rechtspflege (Amtsgerichtsbezirken) zusammenfallen.

Die Staatsverwaltungsbehörde für den Bezirk ist das Bezirksamt.

Die Aufgabe der Bezirksämter ist im allgemeinen die Örtliche Ausführung der vollziehenden Staatstätigkeit, insoweit hierfür weder die Justiz- noch die Finanzbehörden berufen sind.

Insbesondere gehören zu ihrem Wirkungskreis diejenigen Gegenstände, welche unter der Leitung und Aufsicht des Ministeriums des Innern fallen. Dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet, haben sie jedoch, soweit einzelne Zweige der Verwaltung anderen Ministerien unterstehen die Anordnungen und Ersuchen der betreffenden Behörden zu vollziehen.

Das Bezirksamt ist mit einem landesherrlich angestellten Bezirksbeamten (Amtsvorstand), nach Bedürfnis auch mit zwei und mehr Beamten oder vom Ministerium des Innern ernannten Hilfsarbeitern (Amtsgehilfen) besetzt. Der Amtsvorstand führt unter seiner Verantwortlichkeit die Aufsicht über die Geschäftsbesorgungen der anderen bei dem Amte angestellten Beamten und Hilfsarbeiter, seine Meinung entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten.