Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/049
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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Vermögens eine Schlußfolgerung auf die Erhöhung und Vermehrung innerer, sei es physischer, psychischer oder moralischer Kräfteverhältnisse gestatten. So schwierig und zweifelhaft selbstverständlich der empirische Nachweis einer solchen von Kant geforderten Auswicklung von Anlagen in den Generationen sein mag, so sicher erhält durch diese Auffassung des Fortschritts die genealogische Forschung eine Aufgabe, der sie sich nicht entziehen könnte. Die ältere Psychologie, die mit dem Begriff der Vermögen hauptsächlich arbeitete, konnte sich freilich leicht mit der Vorstellung eines solchen quantitativen Fortschritts befreunden, während der Versuch etwas meßbares und vergleichbares in dieser Beziehung bei der Bewerthung der von Geschlecht zu Geschlecht vererbten Eigenschaften zu finden, jedenfalls sehr schwierig sein müßte. Vergleicht man indessen den von Kant aufgestellten Fortschrittsbegriff mit den brutalen Aufstellungen früherer oder späterer Utopisten, so muß man ohne Zweifel erkennen, daß ganz so wie bei dem Geschichtsdenker, so auch bei dem Philosophen die Forderung maßgebend bleibt, nicht bei den äußerlichen Erscheinungen und Wirkungen stehen zu bleiben, sondern in die Frage der Vervollkommnung auf dem Wege der inneren Veränderungen der Menschen selbst einzutreten, d. h. das Problem genealogisch zu fassen.
Ganz unverständlich wäre dagegen aus dem genealogischen Standpunkt die Annahme einer Gesetzlichkeit des objektiven Fortschritts, bei welcher Vorgänge physiologischer oder psychologischer Natur in den Zeugungs- und Abstammungsverhältnissen ausgeschlossen wären oder wenigstens ganz außer Betracht bleiben könnten. Wenn das Geschehene, in welchem sich der menschliche Fortschritt als gesetzlich waltende Macht zeigen soll, doch ohne alle Frage den handelnden Menschen voraussetzt, so wird die veränderte Wirkung nicht ohne veränderte Ursache zu Stande gekommen sein und da die sich verändernden Ursachen der historischen Wirkung nur in den Eigenschaften der sich verändernden Generationen liegen können, so wird daraus folgern, daß es kein Fortschrittsgesetz geben könne, welches nicht ein Gesetz der Variabilität der Eigenschaften der als Ursachen wirkenden Menschen wäre. Ob aber eine solche fortschreitende Variabilität überhaupt besteht und nachgewiesen werden