Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/127

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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bürgerlich nicht streng unterschiedene Stiefgeschwisterverhältnis fehlt es an einer näheren Bezeichnung, obwol dabei von Verwandtschaft nicht mehr die Rede ist. Und ebenso wird im gewöhnlichen Leben die Schwägerschaft, affinitas , das durch den Abschluß einer Ehe entstandene Verhältnis zwischen dem einen Ehegatten und seiner Verwandtschaft und den Blutsverwandten des andern mehr beachtet, als genealogisch begründet ist, doch entsteht der Stammtafel hierdurch keine Schwierigkeit, wenn sie von dem Prinzip der Zeugung und Abstammung sich nicht abdrängen läßt. Was die Stammtafel als Grundlage für alle andern Darstellungen zunächst als ganzes betrachtet zur Darstellung bringt, wird am deutlichsten in dem Begriff der Sippe oder Sippschaft ausgedrückt. Soweit geschichtlich erweisliche Erinnerungen reichen, gründet sich die Sippe auf die Zeugung, auf die Vorstellung vom gemeinschaftlichen Blut. Daher trat der bürgerliche und kirchliche Ehebegriff in ältester Zeit gegen das natürliche Abstammungsgefühl gar sehr zurück und gehörten auch die Kinder der Nebenfrauen zu der Sippe, wovon die genealogischen Verhältnisse der Merovinger und Karolinger noch genug deutliche Zeugnisse geben. [1]


  1. Vgl. Siegel, Deutsche Rechtsgesch., S. 317. Dabei ist noch zu beachten, daß die Eintheilung der Sippschaft durch heute im Sprachgebrauche leider verlorene Ausdrücke bezeichnet zu werden pflegte. Siegel sagt: „Nach ihrem Abstammungsverhältnis waren die Glieder einer Sippe entweder Nachkommen, welche auch Leibeserben genannt wurden, oder Stammeltern oder Ahnen oder endlich Nachkommen von gemeinsamen Stammeltern. Bildlich hießen die ersten, und zwar im Laufe der Zeit alle ohne Unterschied, „der Busen“, die anderen „der Schooß“ und die dritten „der Magen“ oder die „Magschaft“ Die letztere Bezeichnung war übrigens auch für die Verwandtschaft überhaupt üblich, und diese weitere Bedeutung lag insbesondere dem Ausdruck „Schwertmagen“ zu Grunde, worunter in Sachsen männliche Verwandte, oder in einem engeren Sinne die männlichen durchwegs durch Männer Verwandte begriffen wurden, während die Spille oder Spindel das was wir heute die weibliche Linie nennen, bezeichnete, so daß Spill- oder Spindelmagen Verwandte männlichen wie weiblichen Geschlechts hießen, deren Blutsgemeinschaft durch ein Weib vermittelt war. Die Unterscheidung von Vater und Muttermagen, welche außerhalb Sachsen eine große Rolle spielte, bezog sich auf die Verwandtschaft von des Vaters und der Mutter Seite, während nach sächsischem Rechte unter den Magen im engern Sinne, den Nachkommen von demselben Stamme die Vollgeburt, die bildlich durch einen Menschen mit zwei Köpfen dargestellt wurde, gegenüber der Halbsippe, da nur einer von den Stammeltern gemeinsam war, ins Gewicht fiel.“ Diese Verwandtschaftsauffassung nach altem deutschen Recht kommt bei der Abfassung vieler Stammbäume in Betracht. Ueber die verschiedenen Namen zur Bezeichnung der Verwandtschaft vgl. auch noch unten bei dem Capitel über Ahnentafeln.