Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/076

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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niemand darin zu logieren oder zu verzehren begehrt. Ja, wenn man nur ein gutes Glas Wein haben wolle, müsse man es zu Ettlingen maßweise holen, und wenn jemand von den fürstlichen Beamten in das Dorf komme, so logiere er sich, weil es in dem Wirtshaus unsauber zugehe, bei dem Schultheiß ein, so daß er, der Schultheiß, wegen des Wirts immer Verdruß habe, aber keinen Nutzen. Er würde dann trachten, ein gutes Glas Wein in das Dorf zu schaffen, damit, wie es vor alters gewesen, ein Spaziergang von Ettlingen her, mithin die alte Kundschast wieder zuwege gebracht werde. Es wird genehmigt. Sonach waren nun zwei Wirtschaften hier. – 1738 bittet derselbe Wirt um Nachlaß des Ohmgeldes, da er in dieser großen Trauerzeit in mancher Woche keine 15 oder 20 Kr. löse, was beglaubigt wird. – 1740 wird bekannt gegeben: Wenn die Wirte zu Rüppurr keinen Akkord haben, der einzig und allein auf das herrschaftliche Belieben ankomme, sondern unter dem Siegel wirten, so müssen sie das alte Ohmgeld auf Maßkreuzern, wie in allen andern Orten im Land, entrichten. Wenn die Maß Wein ä 4 Kr. verzapft wird, so gibt die Ohm 24 Kr. Und bei 5 Kr. 8 Kr. mehr=32 Kr. usw. Dies war das alte Ohmgeld. Das neue, ob billig oder teuer verzapft, macht 26 Kr. auf die Ohm. Der Maaßkreuzer ist von jeder Maaß 1 Kr., von der Ohm 1 fl 20 Kr., aber von den Ehrenweinen, nämlich Rhein- oder guter, alter Oberländerwein das Doppelte, nämlich von jeder Ohm 2 fl 40 Kr. Bei Bier ein Ohm 40 Kr., ebenso von Birnen- und Apfelmost.

      1742 bekommt der Zoller in Kleinrüppurr gegenüber der Mühle die Erlaubnis, ein neues Haus zu bauen und Wirtschaft darin zu halten, aber alle drei Wirte wehren sich dagegen, da sie dadurch völlig ruiniert würden. - 1770 weigerte sich die Stadt, d. h. die Wirte Durlachs, die Straße nach Weingarten gut fahrbar zu machen, damit die Fuhrleute, besonders wenn sie zum Weingartner Fruchtmarkt fuhren, in Durlach übernachten mußten. (F. 668). Welche Uneigennützigkeit!

      1800 klagt der Straußwirt über Verfolgung durch die Ortsvorgesetzten. Diese wollen ihm statt 120 fl, die ihm durch Einquartierung der Franzosen weggetrunken, nur 60 fl geben, und er habe doch 1000 fl Schulden machen müssen. „Beim Einrücken der Kaiserlich Königlichen Truppen hatte kein Wirt außer mir in dem Wohnzimmer einen Ofen. Der Kronenwirt lies sein Haus leer stehen und zog in ein Privathaus. Die Vorgesetzten brachten deshalb alles, was eine bessere Bewirtung erforderte, zu mir, ungeachtet ich nur Straußwirt bin, d. h. keine Realgerechtigkeit habe. Dadurch wurde ich genötigt, meinen Stall den Offizierspferden einzuräumen; mein Vieh wurde herausgejagt, mein Haus mit Wachen, Offizieren und Gemeinen belegt, die ich alle mit Holz, Licht und Speise versehen mußte. Was die