Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/076

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Nachrichten über Adelige Familien und Güter
1. Heft  |  2. Heft
Inhalt des 2. Heftes
<<<Vorherige Seite
[075]
Nächste Seite>>>
[077]
Strange adlige familien2.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



und unter den Schultheiss, Selieffen, Gcrichtschreiber und Botten vertheilet .[1] — Das Erbkämmerey-Amt besitzet ferner binnen Cöln nächst St. Laurentii Kirche eine Be­hausung zu den Biesen genannt, woran eine kleine Lehenkammer über 18 hin und wieder zerstreute, mehrentheils jedoch nächst dem Thumb gelegene Häuser gehörig. Der Lehen-Empfang wird jedesmal bei Absterben des Vasalli so­wohl, als auch bei einer cum consensu Domini vorfallenden Verkaufung erneuert, Lehenbrief darüber ausgefertigt und Reversalia ausgewechselt. Der Lehenherr hat davon anders nichts, als von jedem Lehen-Empfang Gold und Silber in einem Sammeten Beutel, welches zusammen bezahlt wird mit eilf Gulden Cölnisch und 16 Albus".

Das Haus zu den Biesen war an St. Laurenz gelegen, neben der Goldschmidt-Zunft. Dieses Zunfthaus ist vielleicht identisch mit der spätem Wohnbebausung der Familie von Hillesheim. Der Wachtmeister von Hillesheim wohnte neben dem Hause zu den Biesen. Dass dieses Haus einer gründ­lichen Reparation bedurfte, ersieht man schon aus dem oben mitgetheilten Lehenbriefe v.J. 1620. Die Kammer oder der Saal, worin die Lehensangelegenheiten verhandelt wurden, befand sich wohl in einem solchen Zustande, dass die Lehen­richter es vielfach vorzogen, in ihren eigenen Behausungen zu tagen. Gervinus von Kreps pflegte den Gerichtstag in seiner Behausung zum Schwanen vor St. Paulus, in dem hintersten Saal nach dem Garten, zu halten. In den letztvergangenen Jahrhunderten wurde das Haus vermiethet, mit der Condition, dass der Miethsmann dasselbe in baulichem Stande erhalten solle. Aber die Miethsleute verliessen es wohl, wie sie es bezogen. Franz Frh. von und zu Frentz, Herr zu Eisern, Ulmen und Blumenhagen, Domherr zu Pader­born und Hildesheim, vermiethet als Vormund seiner minder­jährigen Vettern Freiherren von und zu Frentz und Stolberg, das Haus zu den Biesen mit dem Garten im J. 1678 dem Martin Gotschalck von luden der Rechten Doctor und Advocaten, und Anna Petronella Fronerk seiner Gattin. Unter


  1. Dreimal im Jahre wurde zu Hemmerich das Gericht gehalten: jeden zweiten Dinstag nach Drei Königen, nach der Cölnischen Gottestracht, und nach St. Laurenz-Tag.