Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/077

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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den Grafen von Plettenberg war das Haus an den Lehen­schreiber Johan Michael Soentgens vermiethet. Am 27. März 1774 hat der Schneidermeister Caspar Walraff an den Erb­kämmerer folgenden Brief geschrieben:

„Da Euer Excellenz meines Wissens keinem dahier Volmacht erteilet haben, wobey ich in Betref des Hauses, welches ich in der Laurentii Pfarr bewohne, mich melden könte, so sehe ich mich genötiget, Euer Excellenz selbst dessen Be­schaffenheit vor Augen zu legen. Hochdieselbe werden sich ohnehin derselben zum Teil noch erinneren, damals wäre es schon in dem Stande, dass Dero Stallmeister (Johan Wil­helm Biergans) sich nicht getrauete, den obern Stock näher in Augenschein zu nehmen. Unter anderen ist das Tachwerk so beschaffen, dass die Leyendeekere selbst in Forcht stehen, selbiges zu besteigen; dieses verursachet, dass auch nur ein mittelmässiger Regen bis in die unterste Zimmeren durchtringe, wobey nebst anderen Ungelegenheiten der Speicher uns zu keinem Gebrauch dienen kan, vielmehr ohne Gefahr nicht zu betreten ist. Nunmehr wird gar denen Nachbaren die Baulosigkeit dieses Hauses gefährlich, dan von dem vor­deren Teil, welcher oben wohl drey Schuhe zurückgewichen, pflegen die Steine herunter zu fallen, und neulich fiele noch ein schwärer Haustein auf die offene stets gangbare Gassen; man hätte also das gröste Unglück, wan ein Stein, deren noch mehrere zu fallen drohen, einen Vorbeygehenden träffe. Ferner ist der s. v. Privet-Thurn so angefüllet, dass des­selben Reinigung keinen Aufschub mehr leyde; wan Euer Excellenz beliebten, mir die Ordres zu erteilen, die hierzu erforderliche Unkosten aus dem in Bereitschaft liegendem Hauszins abzuführen, so könte ich das hiebey nötiges schon verfügen lassen. Ueberhaupt ist unterthänig zu erinneren, dass das gantze Haus einer Reparation höchstens bedörfe. Euer Excellenz werden auch erkennen, dass um übelen Folgen vorzubiegen, diese ohne Anstand vorgenohmen werden müsse. Ich hege demnach die Zuversicht, Euer Excellenz werden die Gnade haben, das beschriebenes bauloses Haus, wovon ich seit eilf Jahren den Zins richtig abgeführet habe, in solchen Stand zu stellen, dass ich selbiges fernerhin be­wohnen könne. Ich harre übrigens in schuldiger Ehrforcht".