Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/016
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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01 | |
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW). | |
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stets nui als Hauptmann bezeichnet wird, sowie ein Major La Motte") alsbald von der waldeaischen Regierung verhaftet und beide als Staatsgefangene nach Schloß ülUaldecl veibiacht. Dei Kom¬mandant dieser „Festung", Major Leonhaidi, geriet dadurch in große Verlegenheit. Ein solcher Fall war noch nicht dagewesen! So berichtete er denn, sobald ihm uon Tschudi durch den Iustizrat Hagemann zugeschillt worden war, alsbald am U. Juni 1815 an die fürstliche Regierung in Arolsen und hielt ihr vor, daß sie „nicht be¬stimmt habe, wie es mit der Unterhaltung der beiden Staatsgefangenen gehalten weiden solle; es sei auf Schlocl Waldect nichts vorhanden, als nur die Stuben, aber tein Nett oder sonstige Möbel, so daß diesen Leuten, wenn solche nicht gleich anderen Zuchtlingen behandelt weiden sollen, nicht zugemutet werden tonne, alles dies ^x pi^rü» zu beschaffen. Er frage deshalb an, ob den beiden Staatsgefangenen Vetten und der¬gleichen, wie auch Netöstigung gegeben werden solle, oder ob sie das alles selbst anschaffen und bezahlen sollten. Er sowohl als der Kassen¬füller, Rat Nenn in Wildungen, dürften ohne Anweisung der fürst¬lichen Domänentammei nichts anschajfen oder bezahlen. Vorläufig habe er dem Hauptmann von Tschudi aus Mitleid Vetten, Möbel und Verköstigung gegeben, da dieser zur eigenen Beschaffung außer¬stande sei. Nei seinem geringen Gehalte und seiner Vermögenslosigteit gehe das aber nicht auf die Dauer". Schon am folgenden Tage wandte sich nun die Regierung an die fürstliche Domänenkammer, indem sie ausführte, daß die beiden Staatsgefangenen doch keine Verbrecher seien; sie müßten also anständig untergebracht und verköstigt weiden. Man möge den Rat Nenn schleunigst mit Anweisung versehen. Dem Major Leonhardi könne nicht zugemutet weiden, die Kosten für längere Zeit vorzuschießen. Noch an demselben Tage stellte nun die Domänen-kammer fest, daß auch ihr von der ganzen Sache nichts bekannt sei. Sie wies aber sowohl L e onh a rd i als V en n an, für anständigen Unter¬halt der beiden Gefangenen zu sorgen und verfügte, „daß Serenissimi höchste Vorschrift über diese Angelegenheit zu erbitten sei". Der Ober-lenteieibeamte des Eder-Distlitts, Nenn, zeigte dann unterm 14. Juni 1815 an, daß Major Leonhardi die Stellung der Netten und die Vertöstigung der beiden Staatsgefangenen, bestehend in Kaffee, Frühstück, Mittag- und Abendessen, jedoch ohne Wein, gegen eine Ver¬gütung von ^ Laubtaler"') für Tag und Person übernehmen wolle, was ein Gutachten des Kammerrats Schreiber sehr billig fand. Nun sollte am 27. Juni dem Fürsten Vortrag gehalten und dabei auch ") Auch Major de la Motte-Geffrard halte in der westfälischen Armee nestanden. lkr wurde im März M)« Letondeleutnant im wcstfäl. tt. llin,-Inf.-Rea, und war 1«13 Major (dem deutschen Oberstleutnant entsprechend) in der Gendarmerie. Als solcher übernahm er im September 1«1ü das Kommando der beide» neuerrichtetcn maldccker Kompagnien und führte diese nach Vraun-schwei«. Veim Angriff von der Maritz' zoa er mit der übrigen Vesatmna ab, Nei halchter fielen 1 Leutnant, !»Unteroffiziere und 30 Mann in preußische Ge¬fangenschaft, der Rest beider Kompagnien wurde zersprengt. ") 1 Laubtalei — 4 ^l 75 ^.