Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01/017
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Nachrichten der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck/01 | |
Eine Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck e.V. (GFKW). | |
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angefragt weiden, ob den Staatsgefangenen auch täglich Wein gestellt weiden sollte. Das erübrigte sich aber, weil mittlerweile die Schlacht bei Waterloo geschlagen und daraufhin beide Staatsgefangene wieder nach ihrem Wohnorte Mengeringhausen entlassen waren. Venn wurde angewiesen, die gesamten Verpflegungskosten auf die Waldecker Schloßbaukasse zu übernehmen"). Das weitere Schicksal von Tschudis ergibt ein von ihm an den Fürsten von Waldes gerichtetes Gesuch aus Arolsen vom 13. September 1819. Danach war ihm im Jahre 1815 der Unterricht des Prinzen HeimannvonWaldeck. zunächst nur in der französischen Sprache, später aber auch „in allen anderen Wissenschaften" gegen ein monat¬liches Gehalt von 20 Talern übertragen morden. Er glaubt sagen zu dürfen, daß er seine Aufgabe zufriedenstellend erfüllt habe. Sein Ge¬halt, das man bei der Erweiterung seines Auftrags nicht erhöht habe, reiche aber nicht aus, um seine Familie zu unterhalten. Seine Frau, die durch Handarbeiten etwas verdient habe, sei durch langwierige Krankheit daran verhindert' die Eauipierung seines ältesten Sohnes und der Unterhalt des lungeren Sohnes in Vückeburg habe seine Mittel erschöpft. Da ihm ein Teil seines Gehalts in Getreide entrichtet werde, bleibe in bar nur ein Betrag von 16 Talern 2l1 gute Groschen monat¬lich")' der reiche gerade aus für Feuerung, Licht, Pension für den jüngeren Sohn und Lohn für die Magd' für den spärlichsten Unterhalt und die notdürftigste Bekleidung bleibe nichts übrig. Während seines Aufenthalts in Arolsen gebe er Unterricht, aber durch die Reisen im Winter'") und den regelmäßigen Sommeraufenthalt in Pyrmont sei ihm das unmöglich geworden. Er bitte um eine Gehaltserhöhung oder wenigstens um eine Entschädigung wählend der Zeit der Reisen. Dar-aufhin erhöhte der Fürst am 16. September 1819 das Vehalt von Tschudis vom 1. Oktober desselben Jahres ab von 24l) Taler auf !!NN Taler jährlich, wieder aber einschließlich der bisher bewilligt ge-wesenen Naturalien, die in 8 Mlltte Roggen und 2 Mütte Geiste be¬standen-"). Mit dem regelmäßigen Sommeraufenthalt in Pyrmont hatte es folgende Bewandtnis. Es wurde alljährlich mährend der Vadesaison eine Abteilung waldeckische Infanterie zur Aufrechterhaltung der Ord¬nung nach Pyrmont kommandiert. Der Befehl übel dieses Militär¬kommando wurde regelmäßig von Tschudi anvertraut, der dafür eine Remuneration von Illll Talern bezog. Durch Verfügung des Fürsten vom 13. Juli 1839 wurde dem mittlerweile zum Maior be¬förderten von Tschudi für dieses Jahr, weil die deutschen Natur¬forscher und Ärzte ihre Versammlung, und zwar erst nach der Saison, in Pylmont abhielten, und das Militärkommando deshalb über die gewöhnliche Zeit hinaus dort verbleiben mußte, eine Zulage von ") Wcildockei Kammerakten 1497, Staatsarchiv Malburg M. R. S. 513. ") 50 ^l 50 ^. ") Ueber diese Reisen war nichts zu eimitteln, »-) Waldecker KabinettsaNen 2199. Etaatsarchio Nlalbuia M. R. S. 576.