Polizeibezirk
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Der Begriff
Mit Polizeibezirk oder auch Ortspolizeibezirk bezeichnete man in Preußen das Gebiet, welches eine Stadt umfasst.
Der Begriff wird Gesetzen, Verordnungen und bis um 1890 auch in Ortsverzeichnissen, beispielsweise im Gemeindelexikon verwendet, s. Übersicht Volkszählung 1885 - Königreich Preußen.
Einzelne Definitionen
Preußen
In § 15 der „Städteordnung des Königreichs Preußens“ aus dem Jahr 1808 heißt es: „Das Bürgerrecht besteht in der Befugnis, städtische Gewerbe zu treiben und Grundstücke im städtischen Polizeibezirk der Stadt zu besitzen“.[1]
GOV-Objekttyp
283 - Polizeibezirk - {deu=Polizeibezirk} siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Polizeibezirk,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT