Polizeibezirk

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Der Begriff

Mit Polizeibezirk oder auch Ortspolizeibezirk bezeichnete man in Preußen das Gebiet, welches eine Stadt umfasst.

Der Begriff wird Gesetzen, Verordnungen und bis um 1890 auch in Ortsverzeichnissen, beispielsweise im Gemeindelexikon verwendet, s. Übersicht Volkszählung 1885 - Königreich Preußen.

Einzelne Definitionen

Preußen

In § 15 der „Städteordnung des Königreichs Preußens“ aus dem Jahr 1808 heißt es: „Das Bürgerrecht besteht in der Befugnis, städtische Gewerbe zu treiben und Grundstücke im städtischen Polizeibezirk der Stadt zu besitzen“.[1]

GOV-Objekttyp

283 - Polizeibezirk - {deu=Polizeibezirk} siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Polizeibezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Peter Burg: Die Steinsche Städteordnung und Westfalen in: Internet-Portal "Westfälische Geschichte" [1] PDF