Querum Nr. 11

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Kothof
Köterei 7.jpg
Köterei 7
Brandversicherungsnummer: Nr. ass. 11
erste Erwähnung: 1539
Status: 1539 Ackerhof
ab 1575 Kothof

erste Erwähnung 1539

Dieser Ackerhof wird erstmals indirekt im Summar des Landvolks im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1539 erwähnt, in dem es heißt, daß in Querum 11 Männern leben. Im Gegensatz zu den anderen vier Ackerhöfen liegt dieser Hof am äußersten Rand des Dorfes am Ende aller Kothöfe. Möglicherweise kam er erst später hierhin und befand sich vorher an der Dorfstraße, und zwar an der Stelle des Kothofes Nr. 4. Die Ursache für die Umsiedlung könnte ein Brand gewesen sein, vielleicht während der Plünderung Querums durch die Stadtbraunschweiger 1492.

Henni Sander 1564

Die erste konkrete Nachricht über diesen Hof liest man aber erst im Scheffelschatzregister von 1564:

Henni Sander Hadt 2 Hueffe landes vom closter zu Rittershausen, zinst
9 R.[1]
Jdem zinst dem Kloster von einem Kleinen kampff, rode Acker,
5 h. roggenn

Cordt Wihemann 1575

Henni Sanders jun. 1605

Hans Deiken 1628

Ferdinand Michelmann 1915

Adreßbuch des Kreises Braunschweig von 1915: Kotsaß Ferdinand Michelmann

Heinrich Tägtmeier 1935

Adreßbuch der Stadt Braunschweig von 1935: Landwirt Heinrich Tägtmeier, Tischler Adolf Tägtmeier und Witwe Henriette Michelmann, geb. Tägtmeier

Maße und Abkürzungen

1 Hufe = ca. 24 Morgen
1 Morgen = 4 Hektar
1 Reichstaler (R.) = 24 Groschen (g.)
1 Himten (h.) = ½ Zentner = 25 kg

Literatur

  • Siebert, Rolf: Querum - Die Geschichte eines braunschweigischen Dorfes, 1997

Quellen

  • Schepffelschatz Register beschriebenn alhir im Ampt Wülffenbuttel heute mandags nach matei apostoli anngefangenn vnnd in genommenn aüf omnium sanctorum vberantwortedt anno domini 1564 (Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Signatur 24 Alt 6)
  • Kirchenbücher des Klosters Riddagshausen 1569 - 1814 (ebenda, Sign. 1 Kb 946 - 949)
  • Braunschweigisches Adreßbuch 1935 (Stand: 26. Januar 1935)

Weblinks

Fußnoten

  1. Im Gegensatz zu den vier übrigen Ackerhöfen, die als jährliche Abgabe 6 Taler leisteten, wurde dieser Hof mit 9 Talern belastet, bei identischem Landumfang; dieses kann auch als Indiz für eine spätere Ansiedlung gewertet werden, denn Abgaben durften nicht willkürlich erhöht, sondern nur bei Neuansiedlung festgesetzt werden. Außerdem mußte dieser Hofwirt keinen Opperferding von 15 g. zahlen, was ihn ebenso von den anderen Ackerleuten unterschied.


unbekannt.png Kloster Riddagshausen

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