Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/038
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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lange ausreichte, wo kein Geld im Umlauf war, und ohnehin alles in dem bäuerlichen Gewese darauf beschränkt war, nur den nothwendigen Bedarf zu gewinnen für die Hausgenossenschaft. Es ist anders in Ländern, wo Städte sind, oder sonst eine Bevölkerung die ohne Landbesitz leben muß, da entsteht bald ein Verkehr: man producirt zum Verkauf. Die Möglichkeit des Absatzes bewirkt erst Sorgfalt in Bearbeitung des Bodens zur Gewinnung größeren Ertrages. Wo aber nur Bauerhöfe sind, da producirt jeder nur für sich. Und so war es in der That in den ältesten Zeiten. Der Bonde (Boende, das ist der Wohnende) macht von alters her den Kern des Volks aus. Er ist der freie Grundbesitzer. Noch ist im Schleswigschen das Wort nicht erstorben im Munde des Bonden, daß er auf seinem Grunde ebenso viel sei als der Edelmann auf dem Seinigen, und der höhere Norden weiß noch von Adelbonden. Es war auch ursprünglich kein anderer landbesitzender Adel als dieser; nur die von Königsblut Abstammenden hatten von jeher eine größere persönliche Ehre. Es ließe sich nachweisen für das jetzige Schleswigsche, was uns hier zunächst angeht, dass die Edelhöfe sammt und sonders aus zusammengebrachten Hufen oder Bohlen, oder aber auf altem Königsgut, das Wildniß gewesen und erst in der Folge veräußert worden, entstanden sind; ferner nachweisen, wie sehr häufig die jetzigen Dörfer ursprünglich aus einer sehr geringen Anzahl von Bohlen bestanden, ja nicht selten auf einen einzigen Hof zurückzuführen sind, und hin und wieder sind noch solche Einzelhöfe mit großer Feldmark. Wir kommen so auf die alten Bondenhöfe zurück, die mit Einschluß der dazu gehörigen Wildniß von ansehnlichem Umfange, deren aber im Ganzen so gar viele nicht waren. Die Zertheilung gehört späteren Perioden an, als die Abzugswege für die wachsende Bevölkerung sich versperrten. Im höhern Alterthum aber war das Bohl untheilbar und vererbte auf den ältesten Sohn. Die andern mußten ihr Glück fern vom väterlichen Heerde versuchen, wenn sie erwachsen waren. Die alten Sagen reden mehr als einmal von größeren Auswanderungen zu Zeiten der Noth. Die auswärtigen Schriftsteller wollen gar wissen von einem Gesetz des Nordens, daß nach Verlauf gewisser Jahre die junge Mannschaft habe zur See gehen müssen, um mit den Waffen in der Hand sich ein neues Vaterland zu suchen. Es ist zu bezweifeln, daß es ein solches Gesetz gegeben, aber das Gesetz oder Herkommen, daß der Hof solle