Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/240

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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später zu einem größeren Ganzen sich zusammenschließen, nein vielmehr es sind die Erzbisthümer und Bisthümer, aus deren Zertheilung die Einzelgemeinen hervorgehen. Nicht aus der Ordnung, die erst hier oder dort im Einzelnen getroffen worden, erwächst die Ordnung des Ganzen, nein aus der Ordnung des Ganzen soll die Ordnung im Einzelnen, und zuletzt für jedes einzelne Gemeineglied hervorgehen. Fassen wir dies recht auf, so begreifen wir aber auch sehr leicht, warum die Kirche einen jahrhundertelangen Kampf zu bestehen hatte, ehe sie zu der Geltung gelangte, die sie erstrebte, daß sie als eine Macht zuerst, dann aber als die Alles beherrschende Macht anerkannt wurde. Nun aber wissen wir gar wohl, wie tiefgewurzelt gerade in den Germanischen Volksstämmen das Gefühl der persönlichen Freiheit ist, wie sehr dies zumal in den kräftigen, unvermischten nördlichen Stämmen zu aller Zeit hervorgetreten ist, welche Geltung hier der Einzelne, das Individuum von jeher gehabt hat, wie dieser Grundanschauung ja Vorschub geleistet war durch die Odinischen Religionsvorstellungen, die eben darauf hinausgehen das Kommen des Einzelnen zur Gottesgemeinschaft, wenn wir uns so ausdrücken dürfen, als das endliche Ziel in Aussicht zu stellen, aber unabhängig von einer und unvermittelt durch eine Angehörigkeit zu einer schon hier bestehenden Gemeinschaft, vielmehr blos nach Maßgabe des Verhaltens der einzelnen Persönlichkeit. Damit ist nun gar nicht in Abrede gestellt der vielmehr mit vieler Stärke auch in der Germanischen Menschennatur hervortretende Trieb nach Gemeinschaft und Genossenschaft, nur bildet sich diese, die Gemeinschaft, und will sich bilden immerfort nur durch das Zusammentreten der Einzelnen zur kleineren Gemeinschaft, der kleineren Gemeinschaften zur größeren. Es geht dies durch die ganze Geschichte hindurch bis auf den heutigen Tag. Vereinigungsstreben und auch wohl augenblickliche Einigung, sobald klar erkannt ist, daß nur durch Zusammenhalten, nur in der Gemeinschaft und durch dieselbe der gerade vorliegende Zweck zu erreichen ist; dann auch und für so lange wohl Unterwerfung der Einzelnen unter Eine Persönlichkeit mit Aufgeben des Einzelwillens; aber nie weiter als die Nothwendigkeit erfordert. Gleich wieder hören wir die alte Klage des Auseinanderfallens, wofür in unsern Tagen das Wort „Sonderbündelei“ sich geltend gemacht hat. Ja dabei bleibt's nicht: es ist innerhalb der kleineren und kleinsten Kreise immer wieder das Auseinanderfallen bis zu den