Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/007
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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dem Erzbisthume Lund zugetheilt waren, die Könige das Ernennungsrecht ausgeübt. Erich Emund hat den Ricco oder Occo, der bei ihm und seinem Vater Hof-Capellan gewesen, als Bischof in Schleswig ernannt 1135, und 1138 ihn nach Roeskilde versetzt. Wann es in der Schleswigschen Kirche dahin gediehen, daß das Domcapitel das Recht der Bischofswahl erlangte, ist nicht mit Gewißheit zu ermitteln.
Genauere Nachrichten haben wir über Ripen. Die Ripensche Chronik sagt ausdrücklich, Tuvo sei der erste gewesen, der 1215 vom Capitel erwählt worden, wider Willen des Königs. In vorigen Zeiten wäre die Erwählung der Bischöfe bei dem Könige gewesen, welchem sie auch auf seinen Kriegszügen auf eigne Kosten Folge leisteten. Aber schon 1170 hatten die Canonici es gegen Erlegung von 300 Mark bei dem Könige erlangt, daß sie aus den dreien Aebten zu Vitskyld, Tvis-Kloster und Herritzvad einen zum Bischof erwählen dürften, und sie wählten den Abt des letztgenannten Klosters Stephanus, weil derselbe aus Bröns in der Nähe von Ripen gebürtig, vormals Mitglied ihres Capitels gewesen und ein sanftmüthiger und einfacher Mann war. Der folgende Bischof Homerus oder Ormer, der vorhin sieben Jahre zu Börglum gewesen, war 1186 durch den Einfluß des Papstes Lucius III., der ihn auf dem Lateranensischen Concil, welchem er als Abgeordneter der Dänischen Kirche beigewohnt, kennen gelernt hatte, nach Ripen befördert.
In Odensee war ebenfalls die Ernennung der Bischöfe dem Könige zuständig gewesen, bis die Brüder des dortigen St. Knuds-Klosters auf Verwendung ihres Priors Ricolphus 1140 vom Papste das Recht erhielten, einen Bischof aus ihrer Mitte oder sonst nach Gutdünken zu erwählen.
Von dem Eingreifen der Päpste bei Besetzung dieser hier in Betracht kommenden Bisthümer der Dänischen Kirchenprovinz finden wir wenige Beispiele, und zwar nur bei dem Bisthume Schleswig. Dort ward Johann Scondelef oder Heß 1372 auf päpstliche Empfehlung erwählt. Darauf fanden wiederum freie Wahlen Statt bis 1488, wo man den Dompropsten Enewald Sövenbroder erwählte. Die bischöfliche Weihe empfing er aber nicht, da der Papst mit der Wahl nicht zufrieden war, sondern Eggardus ernannte, der von den Domherren den Beinamen Dürkoop erhielt, weil er das Bisthum zu Rom theuer sollte erkauft haben. König Johann protestirte