Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/187

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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die einzige öffentliche Unterrichtsanstalt in Lübeck, welche für die erste wissenschaftliche Bildung der Jugend wirkte. Ja bis zur Kirchenreformation waren daselbst in der That alle anderen Schulen bloße Nebeninstitute jener Stiftsschule und daher ganz abhängig vom Scholasticus.

Obgleich die Anfänge der Domschule (schola cathedralis) in Schleswig[1] ohne Zweifel mit der Stiftung des dortigen Domcapitels zusammenhängen, findet sich doch, wie es scheint, nach den bis jetzt bekannten Urkunden, die erste urkundliche Erwähnung derselben nicht früher als im Jahre 1307. Die betreffende Urkunde ist beiläufig ein Testament, worin eine Dame zur Unterstützung armer Scholaren in Hethaeby (Schleswig) die Summe von drei Mark vermacht[2]. Die Leitung dieser Stiftsschule hat, wenn auch eine analoge, doch eine etwas andere Geschichte als die der Domschulen in Hamburg und Lübeck. Anfänglich stand sie dem Capitel in Gemeinschaft zu und die Lehrer waren Mitglieder desselben[3]. Später aber, als das gemeinsame klösterliche Leben der Canonici aufgehört hatte und sie ihre Geschäfte durch ihre Vicare besorgen ließen, änderte sich auch das ganze Verhältniß der Domschule, und zwar nicht in der günstigsten Weise. Denn ihr Vorstand war nun das jüngste Mitglied des Capitels (junior capituli), der ein Jahr lang noch keine Stimme im Capitel und auch noch keine Hebungen hatte[4]. Die Lehrer wurden jetzt aus der großen Zahl der Vicare am Dom genommen. Darauf ward in der Mitte des funfzehnten Jahrhunderts (um 1458-1464) die Oberleitung der Schule dem Lector der Theologie übertragen, und dieser führte auch nicht blos den Titel „Scholasticus“, sondern hatte auch wesentlich eine gleiche Stellung und dieselbe Amtsbefugniß wie der Scholasticus in Hamburg


  1. Geschichtliche Nachrichten über die Schleswiger Domschule geben ihre Programme von Ostern 1842 und 1873. Letzteres Programm, vefaßt vom Gymnasiallehrer Dr. August Sach, ist eine eingehende Abhandlung, mit urkundlichen Beilagen, über „die schola trivialis und das paedagogium publicum in Schleswig während des 16. Jahrhunderts“.
  2. Pontoppidan. Ann. eccl. Dan. II, 95.
  3. Constitutio Capituli von 1352 (-1407) bei Langebek. S. R. D. VI, 586.
  4. Es wird von den neueren Schriftstellern dabei auf ein altes Manuscript Bezug genommen, welches uns nicht vorliegt.