Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/188
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 3. Band | 4. Band | |
2. Band | Inhalt des 2. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [187] |
Nächste Seite>>> [189] |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
und in Lübeck. Er hatte folglich auch den „rector scholarum“ zu ernennen. Einige Namen von Rectoren vor der Kirchenreformation sind uns bekannt: 1466 Petrus Frise, 1475 Volcmarus, 1481 Pawel Santbek, 1521 Henricus Meesterlyn. Die „Schulgesellen“ des Rectors pflegten Vicare an der Domkirche zu sein. Die Domschule blieb, ganz sowie wir es oben besonders bei der Lübeckischen hervorgehoben haben, die einzige wirklich berechtigte Unterrichtsanstalt in der Stadt Schleswig, so daß die anderen, später entstandenen Schulen von ihr abhängig waren, mithin unter dem Scholasticus standen, und in Wahrheit nur als Nebeninstitute der Stiftsschule galten.
Die Dotation der Domschule war aber im Mittelalter nur eine geringe, zum Theil aus den Capitelsgütern ihr überwiesen, zum Theil durch Vermächtnisse ihr gewidmet. Sie bestand[1] aus einigen ländlichen Grundstücken und aus verschiedenen Hebungen in Geld und Naturalien, namentlich Korn und Butter, die aus einer Reihe von zerstreuten Dörfern oder einzelnen Hufen jährlich zu entrichten waren. Der Schule war auch die Vicarie S. Martins im Dom annectirt, und der Rector Peter Frise, ein geistlicher Herr, hatte ihr 1466 einen ihm gehörenden Hof vermacht.
Gleichartige Stiftsschulen bestanden zu Ripen am Bischofssitze, von der wir oben gelegentlich erwähnt haben, daß ihr um 1288 Bischof Christian von Ripen Einkünfte aus dem Dorfe Lystrup oder Lustrup zuwendete, und schon der 1204 verstorbene Bischof Homerus (Orm) vermachte hier seine Bibliothek, die 60 Mark gekostet hatte, dem Capitel; sowie zu Hadersleben[2] und zu Eutin an den Collegiatstiftern, wenn auch die letzteren geringer waren.
- ↑ Siehe die urkundliche Mittheilung davon bei Sach, a. a. O. nach dem Manuscripte von Ulrich Petersen.
- ↑ Vgl. Chr. Jessen (Conrector), Vorgesch. der latein. Schule in Hadersleben (1867). - Das Capitel zu Hadersleben beurkundet am 21. October 1473 verschiedene in der Westerharde auf Föhr vom Bischof Nicolaus gestiftete Hebungen. Darunter kommt vor: „Here Nicolaus bischop ghegeven noch söven mark ewighe rente an deme erbenomet Herde vore de armen scholere de dachlikes tho kore ghaen, de alle daghe, wannere dat Completorium uthe is, scholen in eren kneen lesen De profundis mit den Collecten darto geschikket, na lude des breves“. Die Urkunde mitgetheilt in Michelsen, Nordfriesland, S. 250.