Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/217
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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1426 vom Bischof Johann Scheel das Dorf Groß-Meinsdorf bei Eutin, vormals der Sitz einer berühmten Adelsfamilie, und 1444 Klenzau durch den Bischof Nicolaus Sachau[1].
Das Collegiatstift zu Eutin besaß nur drei Dörfer: Alt-Galendorf, Nannendorf und Rathjensdorf bei Heiligenhafen. — So hatte also das Bisthum Lübeck mit den dazu gehörigen Stiftern sich nachgerade ein bedeutendes, obgleich keinesweges zusammenhängendes Territorium erworben. Bischof und Domcapitel hatten wenngleich die Jurisdiction, so doch keinesweges die Landeshoheit in ihren Besitzungen. Es fehlte an mancherlei Streitigkeiten über die Befugnisse der Grafen als Landesherren und der Bischöfe freilich nicht, indessen geht aus Allem hervor, daß die Landeshoheit bei der Holsteinischen Landesherrschaft war. So z. B. hob Herzog Adolph 1438 das Hollische Recht in den Dörfern Zarnekau und Gamale auf; die Bischöfe und Domherren erschienen auf den Landtagen; es wurden Steuern erlegt u. s. w.[2]
Ueber die ursprüngliche Begabung des Stiftes Schleswig mit Landbesitz mangelt es an genügenden Nachrichten. Soviel stellt sich aber doch heraus, daß dieselbe anfangs keine sehr beträchtliche gewesen sein kann. Etwas wird bereits zu Knud des Gr. Zeiten, in welche die Wiedererrichtung der Kirche fällt, auch für ihre Dotirung geschehen sein, etwas vielleicht auch zu Knud Lavards Zeit. Um das Jahr 1160 geschieht des Bischofshofes zu Groß-Gottorf und der Zerstörung desselben Erwähnung, und hier in der Nähe von Schleswig etwas westlich mag der erste von dem Bisthume erworbene Grundbesitz zu suchen sein. Beträchtlicher wuchs dieser Grundbesitz an, als Waldemar I. die Hälfte seines Erbguts 1182 den geistlichen Stiftungen vermachte. Auch die Schleswiger Kirche empfing davon ihren Antheil, wie ausdrücklich berichtet wird[3], ohne daß sich
- ↑ Man vergleiche jetzt das Urkundenbuch des Bisthums Lübeck von Leverkus im Cod. Diplomat. Lubecensis. II. Oldenburg 1856.
- ↑ Vgl. Falck's Samml. zur näheren Kunde des Vaterlandes. II. S. 175 ff. „In welchem Verhältnisse stand das Hochstift Lübeck mit dem Herzogthum Holstein?“ - Falck's Handb. des Schl. Holst. Rs. II. § 17 über „die Absonderung des Hochstifts Lübeck“.
- ↑ Cypr. Annal. p. 188. Auch die Hälfte von den Einkünften der Königlichen Münze zu Schleswig vermachte Waldemar der Kirche.